Drohne/Quadrocopter/Multicopter

Die fliegenden Kamerahalter sind eigentlich bis zu einer gewissen Größe ein Freizeit unsd Sportgerät. Aber sie werden zum unbemannten Luftfahrtsystem, sobald es zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, also auch zur Erstellung visuellen Contents, der öffentlich zugänglich gemacht, vervielfältigt oder verbreitet wird. Darunter zählt schon die Veröffentlichung auf Facebook und das gilt auch für Aufnahmen des Unternehmenssitzes von oben für die Firmenwebsite. Dann ist sie dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unterworfen. Die Nutzung dieses Fluggerätes ist in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.

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