Kinder als Models

Die kommerzielle Nutzung von Bildern mit Kindern  ( o bis 15 Jahre ) und Jugendlichen ( 15 bis 18 Jahre ) benötigen auf jeden Fall die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Geht es nicht nur um ein Einzelbild, sondern ist ein komplettes Shooting mit minderjährigen Models geplant, müssen zusätzlich Jugendschutzvorschriften und Arbeitszeitvorschriften gemäss des Alters der Kinder berücksichtigt werden. Bei Kindern und schulpflichtigen Jugendlichen muss die Arbeit am Set sogar von der jeweiligen Aufsichtsbehörde bewilligt werden. Dies muss im Voraus geschehen, eine nachträgliche Bewilligung gibt es nicht.

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