Property Release (Freigabe durch den Eigentümer)

Auf nicht-öffentlichem Grund zu gewerblichen Zwecken und/oder mit dem Ziel der Veröffentlichung zu filmen und fotografieren setzt immer das Einverständnis des Grundstück-Eigentümers voraus. Das Einverständnis sollte schriftlich vorliegen, am besten als Property-Release-Vertrag.

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