Onlinerecherche, Bilder aus dem Internet : verwaist trotz Metadaten?

Ein Problem für Nutzer wie für Urheber: viele Bilder aus dem Internet scheinen " Waisen" zu sein - es gibt keine Dateiinformationen und damit keine Angaben zum Urheber oder den Status des Werkes…

Auf der einen Seite: für alle, die visuellen Content erstellen, ist die Präsenzenz im Internet mit eigener Website und natürlich in Suchmaschinen und auf Social-Media-Plattformen ein Muss, um überhaupt mit Kunden in Kontakt zu kommen. Auf der anderen Seite ist die Suche über das Internet heute der erste Schritt, um Bilder, Filme, Fotografen, Illustratoren – kurz visuelle Medien und deren Macher –  zu finden.

Der erste Schritt für viele Nutzer: die Google-Bilder-Suche. Sehr bequem, Bilder upload und Ähnlichkeitsuche erleichtern den Recherche-Alltag. Schnell ist ein passendes Bild gefunden.

Bildquelle: © Sebastian Trandafir mit freundlicher Genehmigung des Urhebers

Bildquelle: © Sebastian Trandafir mit freundlicher Genehmigung des Urhebers

Die Suche verweist nicht immer auf den Originalurheber, sondern nur auf Seiten, auf denen das Bild gefunden wurde. Mit ein wenig Glück wird auf die Website des Urhebers verwiesen oder aber der Link auf die „Originalgrösse“ ist mit der Original-URL verlinkt.

Mit der Originalgrösse / dem Sichern des Bildes sollte man den Originalurheber doch in jedem Fall finden?

Das sollte nicht schwierig sein – es gibt ja Metadaten, Bildbeschreibung und Urheber sind dort doch vermerkt? Nein – in der Bilddatei ist der Urheber und die Bildquelle über Dateininformationen/ Metadaten / IPTC nicht mehr aufgeführt!

Bildquelle: @ Sebastian Trandafir (Link: http://www.skyline-panorama.de) mit freundlicher Genehmigung des Urhebers

Bildquelle: © Sebastian Trandafir mit freundlicher Genehmigung des Urhebers

Hätte das Bild wie in diesem Fall kein Wasserzeichen und würde der Klick auf das Bild nicht direkt zur Website des Anbieters führen – der Bildsuchende käme nicht weiter.

Oft verweist der Link auf die Stelle der Veröffentlichung statt auf den Urheber. Hier gehört es zur Sorgfaltspflicht des Bildsuchenden, den tatsächlichen Urheber ausfindig zu machen – der Verweis auf den Link der Publikation ist bei kommerzieller Nutzung nicht ausreichend – Sie wissen nicht, ob der Urheber die Nutzung für Ihren Bedarf freigegeben hat oder überhaupt freigeben kann (z.B. wegen fehlender Model-Releases oder Property Peleases). Ein absolutes No-Go für kommerzielle Nutzung sind Quellenangaben wie „Screenshot Facebook“ oder „wikipedia“.

Weder bei Downloads aus Suchmaschinen noch bei Downloads aus Socia-Media-Plattformen ist die Übergabe der Metadaten selbstverständlich.

Eine Übersicht liefert http://www.embeddedmetadata.org/social-media-test-results.php .

Bildquelle:http://embeddedmetadata.org/social-media-test-results.php

Bildquelle:http://embeddedmetadata.org/social-media-test-results.php

Gerade bei Social Media,  den Social-Media-Plattformen – den datenweitergebenden Plattformen – und den von visuell Suchenden bevorzugten Adressen wie Pinterest, EyeEm, 500px, Instragram usw. liegt es mit der Weitergabe von Exif/Dateiinformationen besonders im Argen. Für professionelle Anbieter heisst das, ihre Bilder/Filme/ Illustrationen nicht blauäugig auf diverse Plattformen hochzuladen, sondern durch Wasserzeichen, Verlinkung der Werke auf die eigenen Homepage und anderen Mitteln selbst aktiven Urheber- und Werkschutz zu betreiben und natürlich sollten die entsprechenden Dateiinformationen wie z.B. „durch Copyright geschützt“ nicht fehlen.

Nicht alles, was im Internet von Privatpersonen öffentlich zugänglich gemacht wird, ist auch kommerziell nutzbar ( siehe auch CC-Lizenzen ). Ein gutes Beispiel dafür sind die Bilder, die auf „Communities“ wie Flickr, Fotolia Panthermedia, 500 px, EyeEm und wie sie alle heissen, veröffentlicht werden. Als professioneller Bildsucher darf man nicht aus dem Focus verlieren, dass viele dieser Adressen Selbstdarstellungs- und Bild-Diskussionsforen von engagierten, begeisterten und sicherlich guten Privat-Fotografen sind, die ihre Arbeiten nur Gleichgesinnten zur Diskussion stellen wollen. Bei Fragen zu Verwertungsrechten oder zu Rechten Dritter an ihren Bildern sind diese Anbieter häufig überfordert.

Gleichzeitig gibt es die Vermischung mit “ Marketplaces“, die einen Teil der Bilder gegen Honorarleistung nutzbar machen. Hier ist es die Pflicht des potientellen Nutzers, sich auf den Websites über die tatsächlichen Nutzungsbedingungen zu informieren – in den Dateiinformationen -wenn überhaupt noch vorhanden-  werden diese Informationen nur in den seltensten Fällen geliefert.

Das Überlesen von Einschränkungen fällt unter „grob fahrlässig“. Wenn ich einen Passus der AGB oder Lizenzbedingungen nicht verstehe, setze ich mich mit dem Anbieter oder besser noch dem Urheber in Verbindung und lasse mir meine beabsichtigte Nutzung – auch gerne gegen Honorar xy – schriftlich bestätigen. Das ist nicht immer einfach, kostet Zeit (zum Beispiel ist der Fotograf auf Reisen oder on Job und kurzfristig nicht zu ereichen) und Nerven ( die Suche auf solchen Plattformen ist nichts für enge Deadlines).

Natürlich gibt es auch die echten „verwaisten Werke“. Das ist aber sehr eng gefasst: es sind tatsächlich nur Bilder, Filme usw aus Beständen von Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Archiven, die als Bestandsinhalte bereits veröffentlicht wurden und deren Urheber oder Rechteinhaber selbst nach sorgfältiger Recherche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Meist handelt es sich dabei um historische Werke oder Werke, für die es nach dem Tod des Urhebers keine Rechtsnachfolger gibt. Kostenfrei gilt aber nur für nicht-gewerbliche Nutzung.

Oft werden diese Werke von den oben genannten Institutionen oder spezialisierten Bildagenturen/ Film-oder Musikverlagen  angeboten. Diese dürfen laut Gesetz Entgelte fordern, die die Kosten für digitale Erfassungung und öffentliche Zugänglichmachung decken. Angesichts des enormen Aufwands, den Urheber oder nachfolgende Rechteinhaber selbst ausfindig zu machen, macht es Sinn, diese Angebote wahrzunehmen und die Werke zu dem von seriösen Anbietern geforderten Honorar zu lizenzieren.

Sie schützen sich selbst durch sorgfältige Urheber-Recherche und mit der korrekten Urheberangabe, insbesondere in digitalen Medien. Der zeitliche und kostenbedingte Aufwand, einer Abmahnung zu begegnen, ist wesentlich höher als vorab die Nutzungsrechte abzuklären. Fragen zu dem Thema beantworte ich gerne oder vermittle in besonderen Fällen an kompetente Partner.

 

 

Bildquelle Beitragsbild: © Sebastian Trandafir mit freundlicher Genehmigung des Urhebers

 

 

 

 

 

 

 

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