Open Content

Open Content heisst nicht kostenfreie Nutzung, sondern „einige Rechte vorbehalten“. In der Regel sind Nutzungen freigegeben, die Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kunst sowie rein private Nutzung betreffen. Die kommerzielle Nutzung ist weitestgehend ausgeschlossen. Eine Open-Content-Lizenz kann nur der Urheber selbst vergeben, wenn er über die exklusiven Rechte verfügt. Wird ein als „open content“ ausgewiesenes Werk von Dritten kommerziell verwertet  (z.B. werden diese Bilder über eine Stockphoto-Agentur oder andere Contentvertreiber kostenpflichtig angeboten), muss dieser Dritte ausdrücklich vom Urheber dazu beauftragt sein. Liegt solch ein Vertrag nicht vor, macht sich der Nutzer, der das Werk von diesem Anbieter bezogen hat, einer Urheberrechtsverletzung schuldig, obwohl an diesen Anbieter ein Lizenzhonorar gezahlt wurde. Sorgfältige Bildrecherche ist von Nöten.

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