Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit ist eigentlich kein Urheberrecht, sondern eine Einschränkung dieses Rechtes. Sie besagt, dass urheberechtlich geschützte Objekte ( Architektur, Kunstwerke ), die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden. ohne Einwilligung des Erschaffers abbildbar sind. Der öffentliche Raum ist recht eng ausgelegt: eingezäunte Parks, Museen, Bahnhöfe, Stadien usw gehören nicht dazu, tatsächlich ist ein „ Streetview“ von öffentlicher Straße aus ohne Hilfsmittel gemeint.

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