Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist eine spezielle Form des Persönlichkeitsrechts. Gemeint ist damit, dass Personen, die auf einem Bild abgebildet sind ,einer Veröffentlichung dieses Bildes zustimmen müssen (mit wenigen recht eng gefassten Ausnahmen). Ein Bild, laut Gesetz (22 KunstUrhG ) Bildnis, umfasst auch Zeichnungen, Karikaturen, Figuren oder den Auftritt von Doubles. Zudem gilt das Recht am eignen Bildnis auch für Verstorbene – hier müssen für den Zeitraum von 10 Jahren die Anghörigen einer Veröffentlich zustimmen.
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