KI und Fotografie: sehen lernen

Realität, Wolke und der sechste Finger
AI-geniertes Bild , Frau mittleren Alters mit kurzen grauen Haaren greift sich an die Schulter die Hand hat sechs Finger

Beim fotografischen Bilder gibt es für jedes – der im Zweifelsfall bearbeiteten – Bilder eine tatsächlich vorhandene physikalische Realität, die in einem bestimmten Moment durch Lichteinfall auf ein Speichermedium festgehalten wurde. Generative Bild-KI funktioniert anders: von Fremden programmiert Algorithmen suchen in einer durch Trainingsdaten zusammengestellten „Wolke“ zur verbalen Eingabe entsprechende kompatible Ergebnisse zusammen. 

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Bildrecht Kommentieren 26. April 2024

Das Bild aus der Wolke

Die durch AI / KI generierten Bilder, Text-To-Image-AI, halten Kreative und Nutzer seit Monate im Atem. Die Momentaufnahme für professionelle Nutzer
eine Wolke in Form eines Auges vor blauem Himmel

Offene Fragen für die Nutzer von AI- / KI- generierten Bildern aus Bilddatenbanken: Vor zwei Jahren hätte sich jede:r Bildnutzer:in über diese Ankündigung gefreut: „..endlos einzigartige, maßgeschneiderte Fotos zu generieren, mit geringen oder gar keinen Lizenzgebühren, keinen rechtlichen Einschränkungen und ohne die Sorge, dass Konkurrenten eventuell das gleiche Bild benutzen …“ Was davon zu halten ist? Eher nichts.

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Text-zu-Bild-Generierung: wenn Codes malen

Schöne neue Bilderwelt: KI-generated Images, Machine Learning Imagery - durch Software („Künstliche Intelligenz“) erstellte Bilder
ein Schaufenster mit großem Durcheinander verschiedenster Waren für den Haushalt

Kaum ein Thema mischt die visuelle Branche zur Zeit so auf wie KI-generated Images, Machine Learning Imagery – durch Software („Künstliche Intelligenz“) erstellte Bilder. Den Auftakt gab im Januar Panthermedia mit der Kollektion künstlich erzeugter Portraits als Alternative zu Bildern, zu denen Freigaben realer fotografierter Menschen benötigt würden. Diese werden als „DSGVO-sicher“ beworben.

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Der Wert des Bildes – Wertschöpfung oder wer verdient an Bildern was?

 Geschäftsmodelle der Social-Media-Plattformen mit Bildern, Neues bei Instagram: no longer a photo-sharing app
banknote currency payment cash fictitious; zero Euro worth worthless economy

Claudia Gerdes formulierte 2020 in der PAGE so treffend: „Revolutionen passieren im Internet heutzutage oft fast unmerklich.“ Ging es damals Änderungen bei der Google-Suche, sind es jetzt kleine Änderungen der Geschäftsmodelle von Social-Media-Plattformen. 

Fotografi:inn:en müssen sich intensiv mit einer kommerziellen Bewertung ihrer Werke auseinandersetzen. Das ist nichts Neues, aber ein neues Feature bei Instagram stellt die Verwertungskette von Urheberleistungen unter neuen Vorzeichen wieder in Frage.

Für viele Fotograf:inn:en ist Instagram die bevorzugte Plattform zur Portfoliopräsentation. …

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Der Wert des Bildes – ein Nutzen-Kostenvergleich für Bildnutzer

Die Sicherheit bei der Nutzung und die Qualität von kuratiertem, professionellem Bild- oder Videomaterial hat einen monetären Wert

Gute Bilder sind in der Kommunikation das A & O. 

Bildinformationen werden schneller erfasst als Textinformationen. In einer Minute kann man ca. 30 Bilder erfassen, aber nur nur 10 kurze Sätze lesen und verstehen. 

Diverse Studien zeigen, dass Bilder und Videos Aufmerksamkeitsraten und das Feedback in Social-Media-Kanälen auch für B2B-Unternehmen signifikant erhöhen.

Auf der eigenen Website, in Printwerbemitteln prägen Bilder langfristig das Bild, das sich ein Kunde vom Unternehmen macht. …

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Bildlizenzen Kommentieren 16. März 2022

„Mutmaßlich erlaubt“ – die Urheberrechtsreform ist nicht mal Halbes, schon gar kein Ganzes

Eine sichere Regelung gibt es so weder für "User" noch für Urheber:innen

Gesetze sollen Normen setzen, Regeln und Gewissheit schaffen für erlaubtes oder unerlaubtes Handeln. Sie werden verfasst, um Bürger:innen den Rahmen aufzuzeigen, in dem sie agieren können, ohne dabei anderen Schaden zuzufügen. 

So z.B. im Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl „(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …

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