Abmahnung

Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung ist eine Abmahnung kein Willkürakt von Rechtsanwälten, sondern ein praktisches vorgerichtliches Verfahren für Urheber, die nicht erlaubte Nutzung durch Verpflichtung auf Unterlassung zu unterbinden und zumindest einen Ausfall des Nutzungshonorars zu kompensieren. Die Abmahnung ist dem verletzten Urheber sogar vorgeschrieben: § 97a Abs 1 des Urheberrechtgesetz.

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