Urheberrecht

Für die Nutzer lästig, für die Urheber die Chance auf Broterwerb. Das Urheberrecht regelt unter anderem , wer Urheber ist ( §§ 7 ff ) und was dieses Gesetzt schützt ( §§ 11 ff) – einfach und klar beschrieben.

Eigentlich ist Urheberrecht ganz einfach: wie ein Handwerker auch hat der Urheber das Recht, von der Vervielfältigung seines Werkes zu leben. Was macht es so sperrig: der Begriff des geistigen Eigentums. Ein Brot ist weg, wenn einmal benutzt. Bild / Film / Text bleiben bestehen ( insbesondere im digitalen Zeitalter wird das Ursprungswerk sich durch Reproduktion auch nicht abnutzen ).

Deshalb kann man in Deutschland und Europa „geistiges Eigentum“ nicht kaufen, sondern muss Nutzungsrechte erwerben.

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