Miturheber

Miturheber sind nach § 8 UrhG alle, die gemeinsam ein Werk geschaffen haben, dessen Einzelteile sich nicht einzeln verwerten lassen. Beispiele: überall da wo das Bild ohne den Stylisten nicht entstanden wäre oder umgekehrt die Arbeit des Stylisten oder Bildbearbeiters ohne Abbild durch den Fotografen nicht sichbar würde: Foodfotografie, Modefotografie, MakeUp-Fotografie, Bodypainting, Postproduction u.v.a.m.

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