Freie Bearbeitung
Aus einer Vorlage muss ein eigenes, selbstständiges Kunstwerk entstehen ( § 24 UrhG). Ob das so ist, entscheidet letztendlich in Deutschland das Gericht, ein Sachverständiger. Entgegen landläufiger Meinung reicht es nicht aus, die Vorlage in ein anderes Medium zu übertragen oder fünf Veränderungen vorzunehmen
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