Gemeinfrei

Gemeinfreie Bilder/Filme

„Gemeinfrei“ ist nicht zu verwechseln mit „fair use“ oder „public domain“ oder gar mit verwaisten Werken. Gemeinfrei heisst nach deutschem Recht, dass die Schutzfrist für das Urheberrecht abgelaufen ist: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw des längstlebenden Miturhebers oder bei anonymen/pseudonymen Werken 70 Jahre nach Veröffentlichung.
Wichtig zu beachten: viele gemeinfreie Werke sind in Besitz von Museen oder Sammlungen. Diese haben das Recht, Fotografien in ihren Räumen zu untersagen bzw. zu verbieten, diese Fotografien kommerziell zu nutzen. Dies gilt nicht nur für Bilder in Museen, sondern z.B. auch für Deckengemälde in Kirchen oder anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden oder für Filme, die von Museen oder Sammlungen ins Netz gestellt wurden.

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