Rechtekette/ Lizenzkette
Das Besondere am Urheberrecht: Bei Rechtsverletzungen kann der Urheber/Rechtsinhaber gegen jeden – ob Nutzer oder vom Nutzer Beauftragten- innerhalb der Rechtekette Ansprüche geltend machen, auch gegen Sie. Es spielt keine Rolle, wer da Bild, den Text, das Video eingespielt hat: Sie direkt, Ihre Online-Beauftagten, Ihre Werbeagentur…
Im Urheberrecht gilt: der Endnutzer muss sich vergewissern, dass der Urheber der Nutzung zugestimmt hat. Es gilt: Verschulden ist nicht erforderlich, auch keine Bösgläubigkeit (ein schöner Begriff: bedeutet grob fahrlässiges Nichtwissen). Das Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten.
Jeder, der das besagte Werk nutzt, kann angegangen werden – für alle Verletzungen, Urheberrecht, aber auch an Persönlichkeits- oder Eigentumsrechten Dritter.
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