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Der Wert des Bildes oder das angemessenes Honorar und Wertschöpfung: der wirtschaftliche Nutzen für den Nutzer

Lizenzanalogie: dieser Begriff bestimmt vorgerichtliche Verfahren und gerichtliche Verfahren, Vergleiche und Urteile, wenn es um unerlaubte Nutzungen von Bildern geht. Ein Beschluss des OLG Frankfurt am Main bezieht die wirtschaftliche Intention des Nutzers mit in die Bewertung ein.

Der erste Schritt bei festgestellter Urheberrechtsverletzung ist über Abmahnung und einstweilen Rechtsschutz /Eilverfahren die Beseitung und strafbewährte Unterlassung der Veröffentlichung  sowie die Feststellung des „Geschäftswerts“ der Verletzung, die Fotograf*inn*en üblicherweise aus dem von ihnen entgangenen Honorar angeben, ist die Abmahnung gemäß UrhG §97 ff.

Viele Fotograf*inn*en mussten sich in den letzten Jahren in solchen Auseinandersetzungen damit beschäftigen, ihre Honorare gegenüber scheinbar marktüblichen wie Mikrostock, Abomodellen oder gar kostenfreien Angeboten zu rechtfertigen. …

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Kommentieren 18. Juni 2020