Persönlichkeitsrecht

Das Ende der Streetphotography als Kunst?

Authentische Fotografie zwischen Kunstanspruch und Persönlichkeitsrecht

Walker Evans, Henri Cartier-Bresson, Robert Doisneau – ihre Arbeiten sind als Kunst anerkannt. Die Fotografien gehören zum Kunstkanon, werden von Museen und Privaten gesammelt und ausgestellt und erzielen auf Kunstauktionen Höchstpreise.

„Streetphotography“, Streetfofotografie ist nicht nur Zeitdokument, sondern auch Kunst. Man sollte denken, das gelte auch für zeitgenössische, authentische Fotografie.

Das dem so ist, der Ort der Ausstellung des gerichtlich anerkannten Kunstwerks trotzdem eine Persönlichkeitsverletzung sein kann, zeigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2018. …

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2 Kommentare 22. März 2016

Michael Wollny von Jörg Steinmetz

Die ganz und gar andere Bildbeschreibung

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.

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Kommentieren 25. Februar 2016

Der Blick von oben – neue Perspektiven für jedermann durch Drohnen?

Aerial View, Vogelperspektive, die Welt von oben hat eine ganz eigene Ästhetik, aber auch so ihre Tücken.

Der Blick von oben ist Trend. Kinofilme, Fernsehbeiträge, grossformatige Kalender, Galeristen zeigen den anderen Blick auf die Welt, eröffnen neue Perspektiven und schaffen eine ganz eigene Ästhetik. Was bisher nur spezialisierten Fotografen / Filmern vorbehalten war, scheint für jeden erschwinglich zu sein und mit Drohnen, Quadro- wie Multicoptern für alle machbar zu sein. Scheint – denn Luftaufnahmen haben ihre ganz eigene Gesetzmäßigkeit, im besonderem für die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen.

Die Luftaufnahme für alle: Suchbegriff „Drohne mit Kamera“ …

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6 Kommentare 24. Februar 2016

Lizenzmodelle

Wie übertrage oder erwerbe ich Nutzungsrechte?

Grundsätzlich vorab: Ich werde sicher nicht in allen Beiträgen „gendergerecht“ schreiben. Ich bin der Auffassung, es geht eher um Inhalte als um Ansprache und ich hoffe, dass mir professionelle Fotografinnen / Illustratorinnen und Filmerinnen , Bildredakteuerinnen, Artbuyerinnen, femal creative directors  usw verzeihen, wenn es „der Nutzer“ oder „der Urheber“ heisst.

Jetzt zum Inhalt:

Vor der Nutzung visueller Inhalte stehen das gesetzliche Verwertungsrecht des Urhebers/ der Urheberin sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. …

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2 Kommentare 28. September 2015

„Das Weinfest“ von H.G. Merkel

Die ganz und gar andere Bildbeschreibung

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder und ihre ästhetetische Qualität.

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Kommentieren 10. September 2015