Public Domain
„Public Domain“ ist nicht deckungsgleich mit gemeinfrei. Werke, die von Fotografen oder anderen Urhebern unter dem Begriff „Public Domain“ veröffentlicht werden, können nicht uneingeschränkt kommerziell genutzt werden. Ähnliche Konflikte gibt es bei CC-Lizenzen oder „Open Content“.
Kommerzielle Nutzung beginnt schon da, wo ein Anbieter von visuellem Content Werke mit solcher Lizenzangabe zu seinen Gunsten gegen Lizenzhonorar anbietet. Eine Public-Domain-Lizenz kann nur der Urheber selbst vergeben, wenn er über die exklusiven Rechte verfügt. Wird ein als „Public-Domain“ ausgewiesenes Werk von Dritten kommerziell verwertet (z.B. werden diese Bilder über eine Stockphoto-Agentur oder andere Contentvertreiber kostenpflichtig angeboten), muss dieser Dritte ausdrücklich vom Urheber dazu beauftragt sein. Liegt solch ein Vertrag nicht vor, macht sich der Nutzer, der das Werk von diesem Anbieter bezogen hat, einer Urheberrechtsverletzung schuldig, obwohl an diesen Anbieter ein Lizenzhonorar gezahlt wurde.
Zurück zum Glossar