Auflagen bei Print sollen nicht mehr zählen – wie werden Honorare dann gerechnet?

Teil-Ausstieg von Spiegel, Stern, Zeit und Focus aus IVW-Messung. Die Bedeutung von Bild in der Presse

Wie Meedia.de am 30.10.2018 meldet, verabschieden sich  die Print-Dickschiffe Spiegel, Stern, Zeit und Focus aus der aufgabenbezogenen Auflagen-wie Reichweitenmessung des IVW. Meedia titelt: der schleichende Tod einer Print-Währung.  Alle vier Titel nehmen für sich in Anspruch, sog. „Leit-Medien“ zu sein,

Was geht das Fotografen, Illustratoren an? Die Klagen der Werbewirtschaft zu dem Thema können den Erstellern visuellen Contents doch egal sein-oder? Mitnichten. Es geht auch um angemessene Honorare für Urheber.

1.Honorarfindung

Traditionell, so z.B. bei der Erhebung marktüblicher Honorare durch dieMittelstandsvereinigung Fotomarketing, §12a des Tarifvertrag arbeitnehmerähnliche Freie Journalisten, und das Tarifwerk der VG Bild-Kunst, sind die Honorare neben der Abbildungsgröße an Auflagenhöhen gebunden.Fällt die transparente Meldung zur Print-Ausgabe weg, sind „angemessene Honorare“ schon im Vorfeld weder zu errechnen noch darzustellen. Noch schwieriger wird es im Fall von Urheberrechtsverletzungen, Indikatoren für das angemessene Honorar zu ermitteln.

2. Wertschöpfung

„jeder Besucher einer Website, einer App, eines Artikels wird genau genau gemessen ( Zitat Meedia vom 30.10.2018 )“

©Sabine Pallaske Fotografie

Es war ein großer Fehler aller Urheber(-verbände), die sich mit angemessenen Honoraren beschäftigen, digitale Nutzungen von visuellem Content als „Nebennutzung“ zu sehen. 

Inzwischen wird Reichweite im Internet und in sozialen Medien/Social Media  (richtiger ist wohl auf „medienweitergebenden Plattformen“) und durch Verlinkung/Framing von visuellen Inhalten erzielt. 

Reichweite, Pageimpressions, Visits, Klicks, Follower, Freunde bestimmen den „Wert“ einer Website, eines Blogs, des Auftritts eines Mediums oder eines Unternehmens in den Sozialen Medien. Sie generieren Werbeeinnahmen, sind Rechtfertigung für u.a. die Kosten bei „Payed Content“. Wertschöpfung, Umsatz wird digital erreicht. 

Die tatsächlich erzielten Honorare für Ersteller visuellen Contents, von Fotografie, Illustration und Bewegtbild (Video), geben heute in keiner Weise die Bedeutung der Beiträge für den Erfolg der Website, den Blog, die Präsenz auf auf medienweitergebenden Plattformen wieder. 

„Value-Gap“ und „Transfer of Value“, das Missverhältnis von Bedeutung der Beiträge zur Wertschöpfung durch Andere, ist in der Musik-und Film-Branche seit langem ein Thema. 

Urheber visuellen Contents, also gerade professionelle Fotografen und Illustratoren, müssen das Thema endlich professionell angehen und Lösungen finden. Noch länger abzuwarten und über den Honorarverfall zu klagen, ist sicher die schlechteste Alternative.

 

 

 

Betragsbilder: Bildquelle/Copyright © Sabine Pallaske Fotografie

Bildrecht, Urheberrecht 31. Oktober 2018

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