Kategorie: Panoramafreiheit

Fotografie, Urheberrecht,Property Releases, EU-Recht, deutsches Recht, Drohnenverordnung, Luftfahrtsverordung

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.

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Kommentieren 13. März 2017

Der Blick von oben oder die neue Drohnenverordnung – bis 100m Höhe jetzt alles klar?

Kennzeichnungspflicht, Sachkenntnachweise, Überflugverbote: Für die Auftraggeber und Ersteller von Luftaufnahmen via unbemannter Fluggeräte gibt es für die Produktionen einiges Neues zu beachten.

Drohnen und Multicoptern haben sich in den letzen Jahren nicht nur als Freizeitgeräte, sondern vor allem als Hilfsmittel für Fotografen und Filmer rasant vermehrt. Die drastische Zunahme dieser UAVs (Unmanned Areal Vehicle) oder UAS (Unmanned Aircraft Systems) hat zu Belästigung, Behinderungen oder in schlimmsten Fällen zu Unfällen mit Sach- oder sogar Personenschäden geführt.

Mit der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sollen Vorschriften vereinheitlicht werden und mit neuen Regelungen der Umgang mit Drohnen zumindest bei den schweren Geräten an Sachkenntnisprüfungen gebunden sein. …

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2 Kommentare 30. Januar 2017

die Milliardenklage von Fotografin Carol M. Highsmith gegen Getty Images

Public Domains, Content-Vermittler und die Rechtekette

Die Fotografin Carol M. Highsmith klagt gegen Getty Images, Alamy und einige deren Dienstleister vor dem Federal Court New York. Es geht um Milliarden Dollar Schadensersatz.

http://www.heise.de/foto/artikel/Die-Milliarden-Klage-gegen-Getty-Images-Eine-Analyse-3283473.html und http://pdnpulse.pdnonline.com/2016/07/photographer-seeking-1-billion-getty-images-copyright-infringement.html

Eine sehr spannende Meldung: sie zeigt zum einem die Vertriebswege:  Carol M.Highsmith stellt der Librabry of Congress die Bildnutzungsrechte  unter Public-Domain-Lizenz zur Verfügung, zur Flickr-Commons-Collection gehört auch die Library of Congress, Getty vertreibt Flickr-Bilder…

Zum anderen zeigt die Meldung sehr deutlich die Probleme mit Lizenzmodellen in unterschiedlichen Rechtssystemen. …

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1 Kommentar 3. August 2016

Onlinerecherche, Bilder aus dem Internet : verwaist trotz Metadaten?

Ein Problem für Nutzer wie für Urheber: viele Bilder aus dem Internet scheinen " Waisen" zu sein - es gibt keine Dateiinformationen und damit keine Angaben zum Urheber oder den Status des Werkes…

Auf der einen Seite: für alle, die visuellen Content erstellen, ist die Präsenzenz im Internet mit eigener Website und natürlich in Suchmaschinen und auf Social-Media-Plattformen ein Muss, um überhaupt mit Kunden in Kontakt zu kommen. Auf der anderen Seite ist die Suche über das Internet heute der erste Schritt, um Bilder, Filme, Fotografen, Illustratoren – kurz visuelle Medien und deren Macher –  zu finden.

Der erste Schritt für viele Nutzer: die Google-Bilder-Suche. Sehr bequem, …

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Kommentieren 15. Juni 2016

Am Main

Die ganz und gar andere Bildbesprechung

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.

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Kommentieren 30. März 2016

Die Herren der Ringe und der Bälle

Die juristische Tour de Force durch sportliche Bildwelten
Bildquelle:@ Ojo Images/F1online Bildnr 2375058

Immer wieder sind sportliche Goßveranstaltungen im Fokus von Medien und Werbetreibenden, aktuell die FIFA EM in Frankreich. Das Gleiche gilt für die olympischen Sommerspiele in Brasilen. Aber wer die vielfältige Symbolik sportlicher Superlative in Fotos und Illustrationen kommunikativ nutzen will, der sollte vorsichtig zu Werke gehen: Denn wieder einmal geht es nicht nur um das Urheberrecht der Bildschaffenden, sondern um viel weitreichendere juristische Dimensionen.

Dass man mit bekannten Sportlern ohne deren Einverständnis nicht werben darf, …

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Kommentieren 23. März 2016