Das Internet stirbt, die Netzfreiheit zerstört, die Meinungsfreiheit liegt am Boden?
Erst einmal voraus: der Beschluss wurde im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt, d.h. es geht darum, subjektive Rechte wie Unterlassung oder Vergütung bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen, da bis zur Einberaumung und während der Dauer des Hauptsacheverfahrens mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen ist und Ansprüche eventuell verjähren. Volltext des Urteils
Gerade Medienanwälten sollte das Instrument des vorläufigen Rechtsschutz geläufig sein. Trotzdem wird dieser Beschluss von diversen Veröffentlichungen wie ein endgültiges Urteil zu Sache oder als „leider im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt wurde, …
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