Drohnenverordnung
eigentlich Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, Zusatz zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Regelt seit 2017 die Nutzung von unbemannten Fluggeräten, insbesondere zur Aufnahme von visuellen und audiovisuellen Aufnahmen über bewohntem Gebieten- Einschränkung der Panoramafreiheit – die Drohne ist ein Hilfsmittel – und Bestimmung zu Betreibervoraussetzungen wie zB Eignungsprüfung. https://bildgerecht.de/der-blick-von-oben-oder-die-neue-drohnenverordnung-bis-100m-hoehe-jetzt-alles-klar/
Zurück zum Glossar