Host-Provider

Provider sind Dienstleister, die als Mittler zwischen Nutzern des Internets agieren. Je nach Art der Dienstleistung sind sie nach dem Telemediengesetz auch für rechtswidrige Inhalte (z.B. Urheberrechtsverletzungen) nach §§ 7 ff. TMG haftbar zu machen.

Host-Provider: dieser stellt fremde Inhalte und Informationen zur Verfügung. Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, es sei ein eigenes Angebot des Providers. Der Hostprovider ist erst ab positiver Kenntnis der Rechtsverletzung haftbar, auch bei Urheberchtsverletzungen, wenn er trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit Inhalte weiterhin anbietet. Es ist strittig, ob Plattformen wie Google, YouTube, Instagram, Facebook und andere durch ihr Ranking von Beiträgen tatsächlich nur technische Dienstleister (Access-Provider) sind oder schon durch die Wertung/das Ranking der Beiträge eine „Redaktion“ im weiteren Sinne vornehmen und damit als Host-Provider oder in einzelnen Bereichen schon als Content-Provider anzusehen sind.

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