Korrektur: IVW-Meldungen: Zurückrudern der „Leitmedien“. Trotzdem: Digital hat Print in der Wertigkeit überholt.

Deutlicher haben es die Verlage nicht ausdrücken können: Print läuft nebenbei...

Ungewöhnlich für Bildgerecht: Meldungen zu Bildrecht und verwandten Themen überschlagen  sich und bedingen tagesaktuelle Reaktion.

Nach heftiger Kritik an IVW-Rückzug: Spiegel, stern und Zeit wollen nun doch weiter wöchentliche Auflagen melden

Spiegel, Stern und Zeit werden über den 1. Januar 2019 hinaus weiterhin heftbezogene IVW-Meldungen abgeben. Hubert Burda Medien will sich noch äussern.

Das Problem bleibt. Die IVW-Meldungen sind für Urheber zwar ein nützliches Hilfsmittel um Auflagenhöhe und Reichweite festzustellen, aber sie sind nicht für sie gedacht: Es geht hierbei rein um die Berechnung von Kosten für die Werbeindustrie und deren Klientel. Deutlicher haben es die Verlage nicht ausdrücken können: Print läuft nebenbei – sozusagen nice to have, Wertschöpfung wird in den digitalen Kanälen erreicht.

Auch das momentane Zurückrudern ändert nichts daran, dass sich Urheber (und ihre Kunden) im Gegenschluss  Gedanken über Print-unabhängige Honorare machen müssen, die die „Angemessenheit“ von Wirkung,Reichweite und Umsatz widerspiegeln.

Die Frage ist für beide Seiten: Wo sind professionelle, authentische, rechtssichere Bilder für einen Verlag, ein Unternehmen wichtig? Was kostet mich das? Das Printbild ist wie die Printmedien als Leitbild sowohl bei den Medienunternehmen wie als Werbemittel nicht mehr automatisch relevant. Dem wird in Zukunft wohl Rechnung getragen müssen.

 

Bildrecht, Urheberrecht 1. November 2018

Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert