Der Wert des Bildes oder das angemessenes Honorar und Wertschöpfung: der wirtschaftliche Nutzen für den Nutzer
Der erste Schritt bei festgestellter Urheberrechtsverletzung ist über Abmahnung und einstweilen Rechtsschutz /Eilverfahren die Beseitung und strafbewährte Unterlassung der Veröffentlichung sowie die Feststellung des „Geschäftswerts“ der Verletzung, die Fotograf*inn*en üblicherweise aus dem von ihnen entgangenen Honorar angeben, ist die Abmahnung gemäß UrhG §97 ff.
Viele Fotograf*inn*en mussten sich in den letzten Jahren in solchen Auseinandersetzungen damit beschäftigen, ihre Honorare gegenüber scheinbar marktüblichen wie Mikrostock, Abomodellen oder gar kostenfreien Angeboten zu rechtfertigen. …
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