Wichtiges Urteil für Urheber: wer teilt, muss überlegen. Das Teilen auf Facebook hat nichts mit Verlinken zu tun.
Worum ging es?
Ein Fotograf hat einen Kreisverband einer politischen Partei wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, fordert Lizenzgebühren, 100% Zuschlag wegen fehlendem Urhebervermerk. Zudem waren die Bilder mit dem Logo der politischen Partei versehen. Der Kreisverband hatte die Bilder vom Facebook-Beitrag des Landesvorsitzenden der nämlichen Partei geteilt. Dieser hatte die Bilder von einer Bildagentur bezogen.
Das Landgericht München gab dem Fotografen recht. Die wohl wichtigste Begründung im Urteil des LG München liegt in der Unterscheidung zwischen dem zulässigen Verlinken eine Betrages auch mit Vorschaubild und dem Teilen eines Betrags auf Facebook. …
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