Fotowettbewerbe haben ihren eigenen Charme.
Für Fotografen markieren sie neben Einzelausstellungen Highlights des Schaffens, fördern Reputation. Nebenbei können die ausgelobten Preise ein Zubrot in Form von Geld oder Equipmenterneuerung oder – erweiterung sein.
Für die Ausschreibende sind sie Gelddruckmaschinen. Es wird viel Bild/visueller Content für wenig Geld generiert.
Rechtlich gesehen sind Fotoaward „Preisausschreiben“ nach § 661 BGB. Es wird von Veranstalter eine Einreichunsfrist festgelegt, es werden bei mehreren Bewerbungen Personen – die Jury – …
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