Am Main
Unter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten wir auch Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes zwar nicht sichtbar, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung sind – und damit auch für den Erfolg.
Das Bild „Kein Zutritt“ des Offenbacher Fotografen René Spalek ist Teil der Serie „Stadt, Land … Haus“, in deren Mittelpunkt Architektur und urbane Räume der Stadt Offenbach stehen. Die vorliegende Fotografie zeigt den Blick des Fotografen durch die rot gestrichene Einfahrt einer modernen Architektur in einen bepflanzten Raum. Hinweise darauf, ob es sich um ein Bürogebäude oder um ein Wohnhaus mit dem dahinter liegenden Garten handelt, gibt es nicht.
Die Spannung des Bildes entsteht dadurch, dass es einlädt zu erkunden, was hinter dem Gebäude liegt, aber gleichzeitig den Zutritt verweigert. Es offenbart zwar die Kirschen in Nachbars Garten, aber die bleiben unerreichbar. Denn was hinter dem Gebäude liegt, scheint nicht für die Augen des Betrachters gedacht zu sein. Die irritierende Unschärfe in der gestalterischen Mitte des Bildes macht zwar neugierig, weist aber gleichzeitig zurück. Und der Baum im Zentrum ragt wie ein Warnhinweis in die Höhe. All das sagt: Kein Zutritt.
Tatsächlich präsentiert die Fotografie aber das Mainufer der Hafeninsel in Offenbach. Der Main ist links unten neben dem Baum zu erkennen. Das Bild wirft also einen Blick vom öffentlichen Raum in einen weiteren öffentlichen Raum, aber eben über ein bebautes Privatgrundstück hinweg. Und so erzeugt Spalek das Gefühl, das Ufer sei für den Betrachter verloren, was durchaus als augenzwinkernde Kritik an der Bebauung und damit auch der teilweisen Privatisierung des Uferbereiches verstanden werden kann.
Aber das alles, weiß ein Nicht-Offenbacher natürlich nicht und so kann die Verwertung des Bildes Fragen aufwerfen, die im weitesten Sinne mit der so genannten Panoramafreiheit zusammenhängen. Entscheidend ist zuallererst, von wo aus fotografiert wurde. Wurde das Bild vom Gehweg aus aufgenommen oder stand der Fotograf bereits in der Einfahrt – also auf Privatgelände? Im zweiten Fall bräuchte der Fotograf eine Einverständnis-Erklärung (Property Release) des Eigentümers, der hier das Hausrecht, das Eigentumsrecht hat.
Neben dem Hausrecht gilt es bei solchen Fotografien darauf zu achten, dass die Privatsphäre nicht verletzt sein darf. In diesen Fällen geht der Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bildnis) vor, auch wenn sich der Fotograf während der Aufnahme auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen befindet. So ist zum Beispiel nicht erlaubt mit einer langen Brennweite durch ein Fenster, eine Hecke, einen Zaun – kurz jedes “Hindernis“, das einen privaten Raum begrenzt – in die Privatsphäre einzudringen. Hier endet die journalistische Mission des „Street-Photographers“ und der Paparazzi bekommt glücklicherweise ein Problem.
Doch neben dem Wo und dem Wie gibt es auch noch das Was – also die Dinge, die abgebildet sind. In diesem Fall ist das der Baum in der Mitte. Der kann als Sache fotografiert werden, solange keine anderen rechtlichen Schranken verletzt werden. Stände eine Person vor oder neben dem Baum, sähe es wieder ganz anders aus.
Tiere gelten übrigens nicht mehr als Sachen, allerdings wird auf sie nach § 90a BGB Sachrecht angewandt. Den Hund auf der Straße kann man abbilden, bei einer kommerziellen Nutzung kann das “ Herrchen“ – der Eigentümer – seine Zustimmung verweigern, es braucht also ein Property Release für den Hund.
Zusammengefasst stellt sich im vorliegenden Fall also eigentlich nur noch eine Frage: Wo stand Rene Spalek, als er das Bild aufnahm? Und das sei hiermit aufgelöst. Er fotografierte vom Gehweg aus.
Das Bild „Am Main“ von René Spalek wurde vorgestellt von Thomas Hobein und Sabine Pallaske.
Bildquelle Beitragsbild: © René Spalek