Die Herren der Ringe und der Bälle

Die juristische Tour de Force durch sportliche Bildwelten
Bildquelle:@ Ojo Images/F1online Bildnr 2375058

Immer wieder sind sportliche Goßveranstaltungen im Fokus von Medien und Werbetreibenden, aktuell die FIFA EM in Frankreich. Das Gleiche gilt für die olympischen Sommerspiele in Brasilen. Aber wer die vielfältige Symbolik sportlicher Superlative in Fotos und Illustrationen kommunikativ nutzen will, der sollte vorsichtig zu Werke gehen: Denn wieder einmal geht es nicht nur um das Urheberrecht der Bildschaffenden, sondern um viel weitreichendere juristische Dimensionen.

Dass man mit bekannten Sportlern ohne deren Einverständnis nicht werben darf, …

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Das Ende der Streetphotography als Kunst?

Authentische Fotografie zwischen Kunstanspruch und Persönlichkeitsrecht

Walker Evans, Henri Cartier-Bresson, Robert Doisneau – ihre Arbeiten sind als Kunst anerkannt. Die Fotografien gehören zum Kunstkanon, werden von Museen und Privaten gesammelt und ausgestellt und erzielen auf Kunstauktionen Höchstpreise.

„Streetphotography“, Streetfofotografie ist nicht nur Zeitdokument, sondern auch Kunst. Man sollte denken, das gelte auch für zeitgenössische, authentische Fotografie.

Das dem so ist, der Ort der Ausstellung des gerichtlich anerkannten Kunstwerks trotzdem eine Persönlichkeitsverletzung sein kann, zeigt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2018. …

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Michael Wollny von Jörg Steinmetz

Die ganz und gar andere Bildbeschreibung

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.

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Der Blick von oben – neue Perspektiven für jedermann durch Drohnen?

Aerial View, Vogelperspektive, die Welt von oben hat eine ganz eigene Ästhetik, aber auch so ihre Tücken.

Der Blick von oben ist Trend. Kinofilme, Fernsehbeiträge, grossformatige Kalender, Galeristen zeigen den anderen Blick auf die Welt, eröffnen neue Perspektiven und schaffen eine ganz eigene Ästhetik. Was bisher nur spezialisierten Fotografen / Filmern vorbehalten war, scheint für jeden erschwinglich zu sein und mit Drohnen, Quadro- wie Multicoptern für alle machbar zu sein. Scheint – denn Luftaufnahmen haben ihre ganz eigene Gesetzmäßigkeit, im besonderem für die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen.

Die Luftaufnahme für alle: Suchbegriff „Drohne mit Kamera“ …

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Soweit der Blick reicht…

Betrachtungen zur viel diskutierten Panoramafreiheit

Immer wieder taucht der Begriff Panoramafreiheit im Zusammenhang mit Urheberrecht auf – zuletzt im Zentrum einer sehr emotionalen Debatte im Herbst 2015. International lautete die Frage: „Darf ich draußen überhaupt noch etwas fotografieren?“ Tatsächlich wird der Begriff Panoramafreiheit häufig missverstanden und falsch gebraucht. Deshalb ist es an der Zeit für den bildgerechten Versuch einer Erklärung.

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Lizenzmodelle

Wie übertrage oder erwerbe ich Nutzungsrechte?

Grundsätzlich vorab: Ich werde sicher nicht in allen Beiträgen „gendergerecht“ schreiben. Ich bin der Auffassung, es geht eher um Inhalte als um Ansprache und ich hoffe, dass mir professionelle Fotografinnen / Illustratorinnen und Filmerinnen , Bildredakteuerinnen, Artbuyerinnen, femal creative directors  usw verzeihen, wenn es „der Nutzer“ oder „der Urheber“ heisst.

Jetzt zum Inhalt:

Vor der Nutzung visueller Inhalte stehen das gesetzliche Verwertungsrecht des Urhebers/ der Urheberin sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. …

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