Kostenfreie Bilder aus dem Internet: Einsatz mit ungewissem Ausgang.

@Sabine Pallaske

„Kostenfrei“ ist natürlich verführerisch, Etats können klein gehalten werden, das freut Kunden ebenso wie den Einkauf. Andererseits bergen solche kostenfreie Bilder Risiken, die im Nebel der AGB und Lizenzbedingungen verborgen sind…

Aktuelles Beispiel: Unsplash.  Die Eigenbeschreibung von Unsplash ist voll des Eigenlobs. „Beautiful, free images gifted by the world’s most generous community of photographers. Better than any royalty free or stock photos.“

Damit ist Unsplash ein Liebling der Kreativen und der Bildredakteure: eine coole Website, hochwertige Fotografie jenseits von anderen Low-Level-Angeboten mit oft unter- oder nur semiprofessioneller Umsetzung und vor allem: kostenfreie Nutzung auch für kommerzielle Zwecke aller Art. Was will man mehr?

Ein Nutzer aus Großbritannien setzt ein Unsplash-Bild für einen Pferdesport- Blog ein. Er wird daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Das kann ja nicht sein- laut Unsplash können die Bilder kostenfrei für alle kommerziellen und nicht nichtkommerziellen Nutzungen eingesetzt werden, selbst der Fotografenname muss nicht zwingend angegeben werden.  Der Nutzer hatte sogar den vermeintlichen Urheber  – Roberto Greco – angegeben: er sucht also nach der Abmahnung das Bild auf Unsplash, um die „freie Lizenz“ zu beweisen. 

https://fstoppers.com/legal/photographer-legal-battle-over-unsplash-image-after-user-uploaded-image-photo-390211

Er findet das Bild nicht mehr und wendet sich an Unsplash mit Bitte um schnelle Klärung, weil er ja Fristen für eine Antwort auf die Abmahnung einzuhalten hat. Eine Reaktion von Unsplash kommt erst einmal lange nicht, auf mehrfache Nachfrage wird eingeräumt, alle Bilder dieses „Fotografen“ seien gelöscht worden. Es habe sich herausgestellt, dass der „Uploader“ nicht der Urheber der Bilder gewesen sei. In diesem Fall lud der fiktive Roberto Greco Bilder eines arrivierten deutschen Fotografen hoch

http://www.selling-stock.com/Article/unauthorized-use-dilemma

Unsplash gab zu, dass „Fotografen oft nicht wissen, dass ihre Bilder von Dritten auf die Plattform hochgeladen werden und dass sie ihre Bilder sicherlich nicht kostenlos weitergeben würden“. Da hilft dem Kunden auch der Absatz in den AGB/Terms nichts, dass der Uploader versichert, Inhaber der Urheberrechte zu sein und alle Rechte Dritte garantieren zu können. https://unsplash.com/terms 6.C und 6.D.

Deshalb gelte die Lizenz zu den Unsplash-Konditionen nicht – sehr tröstlich für den Nutzer, nachträglich zu erfahren, dass sich der vermeidliche Urheber nicht daran gehalten habe und der Nutzer damit mit dem Copyrightfall allein im Regen stehen bleibt.

Die Optionen des Nutzers: sich gleich in eine gerichtliche Lösung zu stürzen – mit ungewissem Ausgang, der Sitz von Unsplash ist Montreal, Kanada, die Adresse des fiktiven Roberto Greco kennt man nicht.

Oder: das  Bild zu entfernen, das geforderte nachträgliche Lizenzhonorar zu zahlen, um der Vertragsstrafe und möglichen Gerichts- und Rechtsstreitkosten zu entgehen. Dann kann er versuchen Unsplash in Regress zu nehmen, Ausgang ebenfalls ungewiss. 

Generell kann man sagen: Plattformen, die wie Unsplash, Flickr (da gibt es einen ähnlich gelagerten Fall) und so viele mehr „User generated content“ für Bildnutzungen anbieten, sind immer Bühne für „Copyright-Trolle“, die fremde Bilder als eigene ausgeben. Sicher ist, dass die Tools immer besser werden, Bilder in digitalen Medien zu finden. Leider werden die „Trolle“ nur selten gefunden. (Siehe auch: https://bildgerecht.de/alles-nur-geklaut-der-virtuelle-fotograf-eduardo-martins-wie-eine-kunstfigur-jahrelang-bildagenturen-und-medien-taeuschte/

Die Abwägung, Lizenzhonorar gegenüber Kosten Urheberverletzung,Vergleich und Anwälte und Kosten bei evt. Prozessrisiko in USA oder Kanada mag jeder für sich treffen.

Beitragsbild: ©Sabine Pallaske Fotografie

auch interessant dazu: https://www.fotorecht-seiler.eu/abmahnung-bei-bilddatenbanken/

3 Kommentare zu “Kostenfreie Bilder aus dem Internet: Einsatz mit ungewissem Ausgang.

  1. Freier Fotojournalist

    Man braucht nur auf Facebook zu sehen. Unzählige Bilder werden täglich gepostet die einfach von irgendwo kopiert wurden. Urheberverletzungen sind auf diese Sozialmedia Plattformen der Tagesordnung.
    Darüber hinaus, wenn man ein Konto eröffnet, ist man einverstanden der Plattform kann die gepostete Informationen sowie Bilder verwenden wie sie wollen. D.h., sie können die Bilder sub lizenzieren, für Werbezwecke einsetzen ohne die Name des Fotografen zu nennen oder einen einzigen Cent Honorar zu bezahlen!!
    Ich wurde vor einigen Jahren auf dieses Geschehen bei einem New Yorker Anwalt aufmerksam gemacht. Anschließend habe ich aller meinen Bildern. entfernt und aus diesem Grund poste ich keine Bilder mehr auf irgendeine Sozialmedia Plattform!!

    1. hallo zurück,
      die unberechtigte Nutzung von Bildern auf Facebook ist ein wichtiges, aber anderes Thema. Richtig ist, dass sich alle Social-Media-Plattformen Rechte einräumen lassen, die nach üblichen Urheberrechtsauslegungen zumindest nach europäischem Recht zu weit gehen und die hierzuland durchaus eingeschränkt werden (siehe auch https://bildgerecht.de/wichtiges-urteil-fuer-urheber-wer-teilt-muss-ueberlegen-das-teilen-auf-facebook-hat-nichts-mit-verlinken-zu-tun/)

      Das ist aber nicht zu verwechseln mit Plattformen, die aktiv „kostenfreie“ Bilder anbieten. Und natürlich muss sich jeder Fotograf überlegen, wo er seine Bilder einstellt und wie er sie gegebenfalls gegen Missbrauch schützt.

  2. Werbung für Dienstleister auf meinem Blog mag ich nicht. Die Problemstellung im geschilderten Fall war auch nicht die „falsche Urheberdarstellung“ – hier hatte der abgemahnte Nutzer alles richtig gemacht -, sondern dass es bei bei vielen Plattformen, die User-generated-Content anbieten, keine Kontrolle gibt, ob der angebliche Urheber tatsächlich der richtige ist. Ein weiteres Bespiel: Eduardo Martins auf Instagram https://bildgerecht.de/alles-nur-geklaut-der-virtuelle-fotograf-eduardo-martins-wie-eine-kunstfigur-jahrelang-bildagenturen-und-medien-taeuschte/. Der Blick in die AGB und die Lizenzbedingungen ist natürlich unabdingbar, hilft aber dem Bildnutzer nicht unbedingt weiter, wenn der Anbieter selbst einem Betrüger aufgesessen ist – außer der Bildanbieter stellt den Bildnutzer von solchen Fällen frei, was aber kaum geschieht.

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