Metadaten – der Schutz für das Bild?

Basics für Fotografen und Filmer: Die „ geschriebene“ Adressen eines Bildes und der Umgang damit

Es ist eine Binsenwahrheit: Bilder werden heute  über das Internet gefunden, in den meisten Fällen über Suchmaschinen und Plattformen wie Facebook, Instagram und anderen. Die Diskussion von Urheberseite dazu: die Suchmaschinen lenken mit den grossformatigen Darstellungen der Werke von den originären Websites ab- neben verlorenem Traffic werden insbesondere nichtgenehmigte Nutzungen beklagt. Für Bildverwender stellt sich die Frage: wie findet man den Urheber, wie kann man ihn kontaktieren?

Es sind eigentlich Basics für Fotografen.

Das erstellte Bild wird digital mit den entsprechenden Urhebernachweisen, einer Beschriftung versehen. Diese werden als Tags zusammen mit den Bilddaten gespeichert.

Basics umso mehr, als gemäss § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen  nach deutschem Recht nicht von anderen als dem Urheber entfernt oder verändert werden dürfen.

Was sind die Metadaten? Es gibt zwei Kategorien, die von jedem gängigen Bildbearbeitungs-und Bildarchivierungsprogramm dargestellt werden können.

Die Exif zeigt je nach Version technische Daten an: verwendete Kamera/Smartphone, verwendetes Objektiv, Blende, Belichtungszeit, Belichtungsmodus, Blitzzeiten, Bildgrösse usw bis hin zum Thumbnail als Vorschau. Je nach Hersteller lassen sich Kameramodell, Seriennummer und Besitzer der Kamera oder Geodaten auslesen. Diese Daten werden als Header in die Tiff/jpg-Dateien geschrieben. Benutzt werden Exif-Daten unter anderem von Bildbearbeitungsprogrammen, um Objektivfehler auszugleichen oder Effektfilter an den Kameratyp anzupassen.

Es gibt Programme, die Exif zu blockieren oder zu verändern. Dies mag zum Beispiel bei Einträgen zu Geodaten/GPS-Daten, die man nicht jedem zugänglich machen möchte, wichtig sein.

Für Urheber wie Nutzer wichtiger sind die Einträge über IPTC-IIM.

@ Sabine Pallaske Fotografie

IPTC-Einträge Beispiel Screenshot: Sabine Pallaske

Ursprünglich vom Weltverband der Nachrichtenagenturen und Zeitungen/International Press Telecommunications Council gedacht zu Standardisierung von Dateien-Übergabe im nachrichtlich-journalistischen Bereich, hat sich IPTC-IIM als Standard für visuelle Daten, insbesondere Fotografie durchgesetzt. Dies ist nicht zuletzt der Metadata Working Group zu verdanken, die zu Anfang des digitalen Zeitalters von den Grossen der Branche Microsoft, Apple, Canon, Nokia und Sony gegründet wurde, um professionellen wie Amateuren eine Kompatibilität beim Datenaustausch zu gewährleisten.

Die wichtigen Parameter sind Caption,Copyright,Credit,Creator und Title

Caption beinhaltet das was und wo. Hier werden relevante inhaltliche Informationen hinterlegt: Ort der Aufnahme, abgebildete Personen, Anlass der Aufnahme, vorhandene Release usw.

Copyright,Credit,Creator geben den Urheber, gegebenenfalls seinen Vertreiber/Bildagentur sowie die Kontaktdaten des Urhebers und die Nutzungsbedingungen an. Im Zweifelsfall können diese Rubriken den selben Eintrag haben, z.B. wenn sich ein Urheber nicht über eine Agentur/eine Plattform vertreten lässt.

Title sollte eine Kurzbeschreibung sein bzw die Schlagworte enthalten, unter denen das Bild gefunden werden soll

Üblicherweise lassen sich Metadaten auch als Batches in Photoshop, Lightroom, Adobe Bridge, digiKam u.a. bearbeiten, im PC-Bereich gibt es XnView, IrfanView und andere, oft als kostenlose Freeware. Eine gute Übersicht findet man unter http://bloghandbuch.de/iptc-daten/#fuenf-wichtige-iptc-metadaten

Die Informationen dienen allen. Dem Urheber, weil er hier seine Urheberschaft dokumentiert, seine Kontaktdaten hinterlegt, eine auslesbare Bildbeschreibung/Headline/Keywords hinterlässt, mit der das Bild gefunden wird und seine Nutzungsbedingungen beschrieben werden. Dem Bildnutzer, weil er hier Kontaktdaten zum Urheber bzw der Agentur, die ihn vertritt, findet und über den Nutzungsmodus aufgeklärt wird. Damit wird Metadaten-Managment für Ersteller visuellen Contents eigentlich zum Muss und gehört zu den Standardarbeitsschritten der Bildbe- und Verarbeitung.

Wie sieht es in der Vermarktungsrealität, im Internet mit der Darstellung der so wichtigen Informationen aus?

Sehr unterschiedlich. Nur wenige Websites lassen schon im Browser den Blick auf die IPTC zu (ein hilfreiches Tool dazu, leider nur als ad-on für Firefox: exif Viewer, das ohne Upload von Bildern auf Fremdseiten funktioniert). Leider sind gerade die deutschen Zeitungsverlage hier sehr nachlässig: bis auf Spiegel-online können keine Informationen  zur Bildquelle ausgelesen werden. Bilder aus der Google-Bildsuche beinhalten zwar die Exifdaten aber keine IPTC-Informationen- falls der Kamerainhaber nicht in die Exif eingetragen/übernommen/gelöscht wurde, fehlen hier also die Angaben zum wahrscheinlichen Urheber.

Auch beim „SaveAs“ der Vorschaubilder und beim Download der Bilder steht vieles im Argen: Metadaten werden nur teilweise oder unvollständig wiedergegeben. Eine Übersicht dazu liefert http://www.embeddedmetadata.org/soc.

aktuellere Studien: https://imatag.com/en/blog/2018/05/11/state-of-image-metadata-in-2018/

Metadaten sind vielleicht nicht das Einhorn für Urheber und Nutzer, der sorgfältige Umgang damit macht aber das Leben für beide Seiten leichter.

Trotzdem ist Metadatenpflege das A und O des professionelen Fotografen. Mindesteinträge sollten die „4C“ sein: Copyright, Creator, Credit, Caption. Der Urheber hinterlässt hier seine Unterschrift in der Datei, die er weitergibt. Im Zweifelsfall kann in den AGB darauf hingewiesen werden, dass diese Daten vom Kunden übernommen und gespeichert werden müssen ( § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen ).

Fast alle Redaktionssysteme, Bildverwaltungsprogramme, CMS können diese auslesen und speichern.In Konfliktfällen zB. bei unberechtigter Nutzung sind die Metadaten ein deutlicher Hinweis auf die Urheberschaft.

Für den Bildnutzer hat dies ebenfalls Vorteile. Werden von ihm beauftragte oder anderweitig lizenzierte Bilder bei Urheberrechtsverletzungen gefunden, kann er die geschlossene Rechtekette nachweisen, ganz besonders, wenn vom Fotografen bei Peronenaufnahmen auch Angabe zu Model-Releases oder eventuell notwendige Property-Releases z.B. bei Innenaufnahmen hinterlegt sind. Auch in der internen Bildverwaltung sind die Angaben hilfreich: bei nötigen Neunutzungen/Nachlizensierungen oder für weitere Beauftragung lässt sich der Urheber schnell ausfindig machen.

Zu allererst sind aber die Fotografen/Filmer in der Pflicht. Metadaten, die nicht vorhanden sind, können nicht ausgelesen werden. Es sollte der erste Arbeitsschritt vor der Bildkorrektur/Bildbearbeitung sein, die Metadaten anzulegen. Hilfsmittel gibt es genug und der Zeitaufwand lohnt sich.

Nützliche Links:

http://www.embeddedmetadata.org/soc

http://bloghandbuch.de/iptc-daten/#fuenf-wichtige-iptc-metadaten

https://iptc.org/standards/photo-metadata/software-support/

https://imatag.com/en/blog/2018/05/11/state-of-image-metadata-in-2018/

Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie

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