Lizenzmodelle

Wie übertrage oder erwerbe ich Nutzungsrechte?

Grundsätzlich vorab: Ich werde sicher nicht in allen Beiträgen „gendergerecht“ schreiben. Ich bin der Auffassung, es geht eher um Inhalte als um Ansprache und ich hoffe, dass mir professionelle Fotografinnen / Illustratorinnen und Filmerinnen , Bildredakteuerinnen, Artbuyerinnen, femal creative directors  usw verzeihen, wenn es „der Nutzer“ oder „der Urheber“ heisst.

Jetzt zum Inhalt:

Vor der Nutzung visueller Inhalte stehen das gesetzliche Verwertungsrecht des Urhebers/ der Urheberin sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. …

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„Das Weinfest“ von H.G. Merkel

Die ganz und gar andere Bildbeschreibung

Unter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten wir auch Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes zwar nicht sichtbar, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung sind – und damit auch für den Erfolg.

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder und ihre ästhetetische Qualität.

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So manch einer blickt mit nostalgischen Gefühlen zurück auf eine Zeit, in der man von Bildern und Filmen sprach – und nicht von visuellem Content. Auf eine Zeit, der analogen Bildwelten, wo alles überschaubarer, einfacher und gerechter erschien. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Und deshalb ist es an der Zeit für „Bildgerecht“.

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