Ostkreuz, Westwärts, C/O , die Dame im Schlangenmusterkleid und das Bundesverfassungsgericht
Was vor drei Jahren für Aussehen sorgte, ist jetzt durch das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden: Die Dame im Schlangenmusterkleid, die mit Handtasche in der einen und Plastiktüten in der anderen, die Straße an einer Ampel überquert, durfte nicht in 120*140 cm gegenüber des C/O an einer der „meistbefahrenen“ Straßen Berlins präsentiert werden.
Die Verfassungsbeschwerde des Fotografen Espen Eichenhöfer gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.06 2015 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil das Urteil des Kammergerichts fehlerfrei sei.(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html)
Die Begründung dazu führt bei Fotografen, …
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