Persönlichkeitsrecht

Ostkreuz, Westwärts, C/O , die Dame im Schlangenmusterkleid und das Bundesverfassungsgericht

Es ist höchstgerichtlich bestätigt: Streetfotografie ist Kunst!! Aber es gibt viele offene Fragen und Bedarf für Dialog bei Erkennbarkeit

Was vor drei Jahren für Aussehen sorgte, ist jetzt durch das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden: Die Dame im Schlangenmusterkleid, die mit Handtasche in der einen und Plastiktüten in der anderen, die Straße an einer Ampel überquert, durfte nicht in 120*140 cm gegenüber des C/O an einer der „meistbefahrenen“ Straßen Berlins präsentiert werden.
Die Verfassungsbeschwerde des Fotografen Espen Eichenhöfer gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.06 2015 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil das Urteil des Kammergerichts fehlerfrei sei.(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html)

Die Begründung dazu führt bei Fotografen, …

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2 Kommentare 11. April 2018

Foto-Awards: The winner is…. der Auslober

Der Preisgewinn, der scheinbar grosse Wurf kann bei Nutzungsrechten nach hinten losgehen
© Sabine Pallaske Fotografie

Fotowettbewerbe haben ihren eigenen Charme.
Für Fotografen markieren sie neben Einzelausstellungen Highlights des Schaffens, fördern Reputation. Nebenbei können die ausgelobten Preise ein Zubrot in Form von Geld oder Equipmenterneuerung oder – erweiterung sein.

Für die Ausschreibende sind sie Gelddruckmaschinen. Es wird viel Bild/visueller Content für wenig Geld generiert.

Rechtlich gesehen sind Fotoaward „Preisausschreiben“ nach § 661 BGB. Es wird von Veranstalter eine Einreichunsfrist festgelegt, es werden bei mehreren Bewerbungen Personen – die Jury – …

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Kommentieren 13. März 2018

Wichtiges Urteil für Urheber: wer teilt, muss überlegen. Das Teilen auf Facebook hat nichts mit Verlinken zu tun.

Ein für Urheber visuellen Contents wichtiges Urteil hat das LG München Ende September erlassen: Teilen auf Facebook ist eine weitere Zugänglichmachung

Worum ging es?

Ein Fotograf hat einen Kreisverband einer politischen Partei wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, fordert Lizenzgebühren, 100% Zuschlag wegen fehlendem Urhebervermerk. Zudem waren die Bilder mit dem Logo der politischen Partei versehen. Der Kreisverband hatte die Bilder vom Facebook-Beitrag des Landesvorsitzenden der nämlichen Partei geteilt. Dieser hatte die Bilder von einer Bildagentur bezogen.

Das Landgericht München gab dem Fotografen recht. Die wohl wichtigste Begründung im Urteil des LG München liegt in der Unterscheidung zwischen dem zulässigen Verlinken eine Betrages auch mit Vorschaubild und dem Teilen eines Betrags auf Facebook. …

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Kommentieren 13. November 2017

Alles nur geklaut: der virtuelle Fotograf Eduardo Martins – wie eine Kunstfigur jahrelang Bildagenturen und Medien täuschte

Es ist kaum zu glauben, aber wahr. Über Jahre hin konnte ein sich selbst erfundener Krisengebiet-Fotograf Medien und Bildagenturen täuschen, indem er Bilder realer Fotografen als seine Werke ausgegeben hat. Wie konnte er das durchziehen? Ein wenig Licht ins Dunkel…

Seine Reputation hat er sich in Social Media erschaffen: Post auf Instagram (bis zur Löschung über 120 000 Follower) und Facebook mit einem Profilbild, das vom Instagram-Account eines britischen Surfers stammt, der in Spanien lebt.

Seinen „Content“ hat er sich mit Bildern anderer Fotografen geschaffen: gespiegelt, leicht verändert sind diese durch die Suchmaschinen gerutscht.

In der vor-digitalen Zeit gab es das auch: Anmaßung von Urheberschaft. Dies war aber recht kostenaufwändig: man musste vom Original eine gute Kopie herstellen lassen, …

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3 Kommentare 13. Oktober 2017

Promis in der Werbung – was geht und was nicht

Ein Balanceakt, bei dem ohne Abwägung viel schief gehen kann

Man stelle sich vor: eine Steinmeier-Karikatur in einer Burger-Werbung, das Staatsoberhaupt als Eyecatcher für Werbemaßnahmen einer Klopsebraterei…

So geschehen in Belgien, wo Burger King eine stark stilisierte Zeichnung von König Philippe in ihre Werbung eingebunden hat. Die belgischen Royals waren nicht einverstanden, dass ein Abbild von König Philippe zu kommerziellen Zwecken genutzt wird. Hier der Stein des Anstosses:

Inzwischen ist die Werbung/ die Website vom Netz: http://whoistheking.be/?lang=nl Ein Lob an die Agentur von Burger-King: das Ganze wurde sehr charmant gelöst. …

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Kommentieren 17. Juli 2017