Fotografie und DSGVO – Entwarnung?
das OLG Köln hat in seinem aktuellen Beschluss (kein Urteil!) mit KUG / KunstUrhG § 23 und Öffnungsklausel Art 85§ der DSGVO https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/ der Öffenungsklausel argumentiert. Diese umfasst die von Presse-und Meinungsfreiheit gedeckten und im KunstUrhG §23 beschriebenen Ausnahmefälle/Schranken. Für alle im Mediendienst tätigen Fotografen sicher ein Fortschritt in Sachen Rechtssicherheit.
Ein Etappensieg: ja und wichtig, aber ausgestanden ist das Ganze noch nicht. …
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