EU-DSGVO: Der Weltuntergang für die Fotografie – aber wie machen wir weiter?
Fakt ist: Jedes digital weitergebene Foto (ob digital oder analog erstellt oder nicht) ist ein personenbezogener Datensatz. Das neue Bundesdatenschutzgesetz und die EU-DSGVO, die Datenschutzverordnung regeln den Umgang mit diesem Datensatz. Die Erstellung zur privaten Nutzung ist außen vor, es geht um Verarbeitung, Weitergabe im geschäftlichen Bereich an und durch Dritte.
Für die künstlerische, auch für die Streetfotografie und die journalistische Fotografie gilt weiterhin: sie ist zuläßig, …
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