„Mutmaßlich erlaubt“ – die Urheberrechtsreform ist nicht mal Halbes, schon gar kein Ganzes
Gesetze sollen Normen setzen, Regeln und Gewissheit schaffen für erlaubtes oder unerlaubtes Handeln. Sie werden verfasst, um Bürger:innen den Rahmen aufzuzeigen, in dem sie agieren können, ohne dabei anderen Schaden zuzufügen.
So z.B. im Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl „(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …
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