Eigeninitiative statt Uploadfilter: Schutz von visuellem Content vor unberechtigten Internet-Anwendungen
Uploadfilter war das Unwort der gesamten Debatte zur Urheberrechtsreform der EU. Diese sind zu Recht umstritten – wer definiert sie, wer kontrolliert die Uploads? Das ist eine technische wie auch politische Frage. Dazu ist sicherlich keine „zeitnahe“ Lösung in Sicht.
Kein Urheber kann mehr darauf verzichten, seine Werke im Internet darzustellen, eine Website zu betreiben. Gleichzeitig findet eine Mehrzahl der erlaubten Nutzungen im Internet statt.
Teil 1: Framing/Hotlinking kam in der ganzen Diskussion überhaupt nicht vor. Es wird ja nichts hochgeladen… Jede Bilddarstellung hat ihre eigene URL, ihren eigenen Link. Framing oder Hotlinking, das heisst das für den Betrachter unsichtbare Einbilden der Original-URL des Bildes oder Films auf der Website des unberechtigten Nutzers.
Framing/Hotlinkinking ist rechtlich gesehen eine Grauzone.
2014 hat der EuGH entschieden, dass Framing keine öffentliche Wiedergabe sei, da das Werk mit der URL schon einem unbegrenztem Publikum zugänglich gemacht worden sei – das Einbetten des Links sei quasi ein Zitat.
Ein Urteil des BGH nach dieser Entscheidung sagt: es sei dem (professionellen) Veröffentlicher zuzumuten, dass er klärt, ob der Link aus einer legalen Quelle stamme. Kurz: wenn jemand den Hotlink auf die Seite des Urhebers/des legalen Nutzers setzt, ist das nicht illegal. Nur wenn er auf bereits illegal geteilte Seiten verlinkt, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Urt. v. 09.07.2015, Az. I ZR 46/12 – Die Realität II Wer kann das kontrollieren?
Die aktuelle Vorlage des BGH an den EuGH zum Thema befasst sich mit der Pflicht von Anbietern visuellen Contents, diesen gegen Framing zu schützen.
Es mag überraschen: Framing verursacht den größten Schaden für die Urheber durch entgangene Lizenzhonorare. Urheber verlieren über Framing/Hotlinking mehr Einkommen als über illegale Uploads ihrer Bilder – der Value Gap an sich.
Framing belastet auch die Bandbreite des Urhebers/des Inhabers der Site mit dem Originallink. Der unberechtigte Nutzer zieht die Darstellung des Bildes auf Ihre Seite, ohne dass Sie etwas davon haben – ausser Stress für Ihren Server durch Traffic, der Ihnen nicht zugute kommt.
Und: Framing/Hotlinking setzt Urheber und legitime Nutzer oft in einen unerwünschten Zusammenhang, den es zu vermeiden gilt. Das kann ein Mitbewerber sein oder eine politische Partei, die man nicht unbedingt unterstützt.
Sie verlieren durch Framing/Hotlinking die Kontrolle über die Nutzungen des Bildes, Ihres Contents. Es gibt es also gute Gründe für Urheber/legale Nutzer, sich gegen Framing bzw. Hotlinking abzusichern.
Das Urteil des EuGH zu Bestwater könnte eine solche Absicherung auch nahe legen: mit der Hotlink-Sperre wird das Bild/derFilm eben nicht allen im Internet zugänglich gemacht. Nur die, die auf bestimmte authorisierte Sites gehen, die das Bild darstellen dürfen, können diesen Content sehen. Diese Auslegung zu klären ist Aufgabe der Gerichte. Vermutlich Ende des Jahres entscheidet der EuGH zu einer Vorlage des BGH, bei der es darum geht, ob ein Urheber/ Rechteinhaber, der seinen Content selbst vor Framing schützt, dies von seinen Kunden/Geschäftspartnern ebenfalls verlangen darf.
Wie schützen Sie sich also vor unberechtigter Nutzung durch Framing/Hotlinking? Das ist nicht einfach, aber ein guter Administrator kann das einrichten. Dazu Danke an Dirk Hoppmann von freisicht.net für den Support und das Übersetzen von Nerd- in User-deutsch!
Die Voraussetzungen: der visuelle Content liegt auf einem Server, zu dem Sie oder Ihr Administrator Zugriff haben und entsprechende Einträge vornehmen dürfen.
Vereinfacht gesagt, prüft beim Hotlinking-Schutz ein Mechanismus, von welcher Website, welchem Server die Anfrage zur Darstellung des Bildes kommt- ist es die eigene Site oder eine fremde Site. Wenn der Aufruf von ausserhalb kommt, wird geprüft, ob die Daten ausgeliefert werden dürfen.
Für eine Hotlink-Sperre muss in der .htaccess-Datei (die Datei, die die Zugriffsrechte auf den Server regelt), ein Eintrag vorgenommen werden, der die Auslieferung an andere als authorisierte Domains unterbindet. Das wird über die http_referrer beschrieben.
Es gibt zwar u.a. bei bei WordPress Plug-ins dazu, aber der Eintrag muss sorgfältig editiert sein. Im schlimmsten Fall fällt man aus den Ergebnissen der wichtigen Suchmaschinen oder Feedanbieter raus, weil das Bild auf gewünschten Seiten nicht mehr dargestellt wird. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache.
Die Lösung: eine White-List muss erstellt werden, die möglichst alle authorisierten Empfänger umfasst: Suchmaschinen wie Google, Bing usw., Kunden, Vertragspartner – kurz jeden, der das Bild aufrufen darf – Admin-Frickel-Arbeit eben.
Wenn der Admin sauber gearbeitet hat, werden die Bilder/der visuelle Content dort gezeigt, wo er gezeigt werden soll und nur da.
Ansonsten läuft der Link dann ins Leere, soweit er von nicht authorisierten Fremdseiten angefragt wird, das Bild wird auf dieser Seite nicht angezeigt. Auch Bilder, die über – authorisierte – Suchmaschinen oder andere „erlaubte“ Site gezeigt werden, lassen sich nicht mehr unberechtigt einsetzen – wird ein erlaubter Link von einer Fremdseite aus angefragt, wird ebenfalls kein Bild ausgeliefert, da ja nur die Suchmaschine/der andere Berechtigte das Bild zeigen darf.
Wer sich oder seinem Administrator die Mühe machen will, kann bei einer unberechtigten Anfrage ein Ersatzbild, z.B. Text zu Urheberrechtsverletzung, ausliefern lassen.
Ein Schutz vor dem Missbrauch von Bildern in den Sozialen Medien ist die Hotlink-/Framing-Sperre nicht. Bei Facebook werden diese Bilder nicht angezeigt, Facebook u.a. brauchen das Bild, den Film auf deren Server geladen, um diese anzeigen zu können.
Der Schutz visueller Inhalte ist auch Sache der Urheber, der rechtmäßigen Nutzer. Weitere Möglichkeiten zum „Eigenschutz“ werde ich vorstellen und freue mich natürlich auf Input, Ideen und Informationen dazu.
Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie