Urheberrechtsreform Art 13 und die Uploadfilter
Es ist ein Märchen, dass Urheberschutz nur mit Uploadfiltern zu erreichen ist. Die Paketlösung EU-Urheberrechtsreform ist auch für Urheber so nicht passend.
Als Urheber visuellen Contents (Fotografie) geht mir die Debatte um Art13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform inzwischen massiv auf den Keks. Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust, die eine will sich von der andern trennen: die eine hält an Kontrolle der Monopolisten fest, die andre hebt gewaltsam sich zum Schutz der Urheber (Zitat nach Goethe Faust 1, Vers 1112 – 1117; Vor dem Tor).
Es sei vorausgeschickt: die ökonomische wie mediale Macht der Internetkonzerne wie Google, Facebook halte ich für gefährlich, den Umgang mit Nutzerdaten für mehr als bedenklich. Ich unterstütze die Arbeit von Noyb.eu.
Gleichzeitig verfolge ich als Fotografin seit mehr als 20 Jahren, was das „freie Internet“ mit meinen Bildern macht. Egal ob mit einfacher Kopie/rechte Maustaste save as… der Bilddaten von meiner eigenen Website, von der Seite der mich vertretenden Bildagentur, von den Websites meiner Kunden oder ob durch Framing: meine Bilder werden von Personen und Unternehmen genutzt, denen ich nie eine Genehmigung zur Nutzung erteilt habe.
Fotografen leben davon, ihren Auftraggebern die jeweils gewünschten Fotografien zu liefern und dafür Nutzungsrechte vereinbart zu haben. Ihre Bilder werden im Namen des „freien Internet“ ohne Zustimmung kopiert, geframt, öffentlich zugänglich gemacht.
Die Kunden sind vom Kopieren/Framen der in ihrem Auftrag erstellten Bilder genauso betroffen wie die Fotografen: sie zahlen für eine Leistung, andere bedienen sich der Ergebnisse, ohne zu zahlen.
Für Kunden ist es eine Frage des Wettbewerbsrechts, für Fotografen eine Frage des Urheberrechts und des Rechts auf freie Berufsausübung .
Zur aktuellen Abstimmung beschreibt Manifesto4copyright das Dilemma recht gut: “Das Urheberrecht muss an die digitale Welt angepasst, aber nicht abgeschwächt oder abgeschafft werden. Wir wollen eine nachhaltige Kulturproduktion. Ein freies Netz ist nicht immer ein kostenloses!“
Viele Fotografen suchen selbst im Internet nach ihren Bildern und haben Dienstleister damit beauftragt, dies zu tun. Sie sollen aber selbst entscheiden können, welche Nutzung sie zulassen und welche nicht: § 19a UrhG.
Das können Uploadfilter der Plattformbetreiber nicht leisten. Die Verantwortung für die Nutzung der Bilder muss unbedingt beim Urheber bleiben, nicht bei Unternehmen, deren Sitz nicht in der EU ist und die sich auf andere Rechtsnormen berufen. Google, Facebook und ähnliche müssen anders, von den Urhebern selbstbestimmt in Verantwortung genommen werden.
Es gibt andere Möglichkeiten des Urheberschutzes, die bisher keiner diskutiert hat und die EU-weit zu realisieren wären.
Zwar nicht der Weisheit letzter Schluss, aber hilfreich: die zwingende Verpflichtung, die Metadaten eines Bildes zu übernehmen und bei jeder Weitergabe zu übermitteln.
Ergänzend dazu: Die Vergabe einer eineindeutigen Bild-ID kann bei Upload vergeben und diese mit Nutzungsinformationen versehen werden. So lässt sich so auch ein Lizenzerwerb kontrollieren. Verwaltet werden kann dies nur durch eine marktunabhängige Institution – sie darf weder den Plattformen noch einzelnen Vermittlern von Urheberrechten verpflichtet sein.
Framing ist ein weiteres Problem, das der EuGH für Urheber nur unbefriedigend beantwortet hat. Mit solchen „technischen“ Fragen haben sich im Trilog-Verfahren wohl wenige beschäftigt.
Urheber sind keine Industrie.
Urheber sind Individuen, die von ihrer kreativen Leistung leben. Es gibt keinen Grund, warum sich die Plattformen und Anbieter auf der einen Seite, YouTuber, andere Influencer und Unternehmen auf der anderen Seite sich der Leistung von Urhebern kostenfrei bedienen dürfen, wenn sie finanziellen Mehrwert aus der Nutzung der Bilder ziehen. Das gilt auch für Verlage, die in Art 11 (Leistungsschutz) privilegiert sein wollen, ohne Regelungen für Texter und Fotografen getroffen zu haben
Aus Urheber-Sicht gesehen ist die Urheberrechtsreform zwar vielleicht gut gemeint, aber falsch angegangen worden. Bis dato allerdings: besser als nichts.
Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie