Kostenfreie Bilder: eine Never-Ending Story

Fotograf erhält 2500.- Euro Honorar für gewerbliche Nutzung eines scheinbar kostenfreien Bilds - was ist mit der Rechtekette?

Das Thema scheint endlos – schon wieder geht es um kostenfreie Bilder. Diesmal um Schadensersatz an den Fotografen bei gewerblicher Nutzung von Bildern, die auf Plattformen und durch mannigfache Empfehlungen auf allen möglichen Websites, in Blogs als kostenfrei beworben werden.

Es geht durch die Medien: Fotorecht: 2.500 EUR Schadensersatz für Stockfotograf erzielt

Was soll man von einer solchen Meldung halten? Was sagt das über den Bildermarkt aus?

Schon die Schlagzeile ist irreführend.  „Stockfotografen“ sind professionelle Fotografen, die ihre Bilder professionell gegen Honorar vermarkten. Fotografen, die ihre Bilder auf kostenfreien Plattformen präsentieren, gehen per Definition dieser Plattform nicht davon aus, sich ihre Leistung honorieren zu lassen. Im besten Fall kann man hier von „User-Generated-Content“ sprechen. Jede beliebige Plattform, auf der visueller Content angeboten wird, als „Stockanbieter“ zu bezeichnen, ist auch dem Kunden gegenüber leichtfertig.

Der Markt für visuellen Content ist aus dem Gleichgewicht geraten und unübersichtlich geworden. Das Angebot von Profis steht in Konkurrenz zu dem von Amateuren. Kunden richten sich nur noch nach scheinbar kostengünstigen Angeboten, ohne mögliche Folgekosten zu sehen. Beiden scheint nicht mehr gegenwärtig zu sein, dass bei der legalen Nutzung geistigen Eigentums ein Vertrag nötig ist, der die Rechtekette wiedergibt.

Die Meldung ist für den betroffenen Fotografen auf den ersten Blick eine gute: ich setze meine Rechte durch. 

Aber: das Ganze hat etwas „Geschmäckle“.  Bin ich als Fotograf von meinen Bildern überzeugt, stelle ich diese nicht auf „kostenfreie“ Plattformen ein. Ich verwerte diese selbst, biete diese Stockagenturen an, die für Nutzungen Honorare einfordern oder nutze andere Arten wie die VG Bild Kunst, um mich vertreten zu lassen. Hier erziele ich Honorare für definierte Nutzungen, deren Zustandekommen über Rechnung dokumentiert ist. Natürlich ist mein gutes Recht, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, dazu muss ich aber meine Bilder nicht scheinbar „kostenfrei“ ins Netz stellen.

Das Einstellen auf „kostenfreie“ Plattformen mag verschiedene Gründe haben. Es mag dem Fotografen wie der „kostenfreien“ Plattform um Marketing gehen:  Rankings, Pay per Click, Pay per Lead, Pay per Sale, Pay per Link, Pay per View, Page-Impressions. Worum es nicht geht: Nutzerfreundlichkeit und Transparenz.

Es ist auf keinen Fall „Stockfotografie“ oder „Shooting“, bei der es um Nutzung und zugeordnetes Honorar, um eine geschlossene Rechtekette, geht. Professionelle, d.h.  für den Nutzer rechtssichere Fotografie findet man hier nicht.

Jedes Honorar, dass durch Klage scheinbar kostenfreie Nutzung versus gewerblicher Nutzung geht, ist ein uniquer Umsatz, mit Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden und fördert sicher keine Kundenbindung. Eine einmalige, manchmal sogar lukrative Einnahmequelle – billigend in Kauf genommen? Der komische Geschmack bleibt – wird hier eine besondere Situation ausgenutzt? Professionelles Fotografieren sieht anders aus.

Für den Kunden/Bildnutzer allerdings heisst diese Meldung: Kostenlos kann teuer sein! 

Ganz sicher: in diesem Fall müssen zu dem zu zahlenden Honorar die Anwalts-und Gerichtskosten, der Aufwand der Recherche und für Auskunftspflicht noch addiert werden. Das scheinbar kostenfreie Bild ist mindestens so kostspielig – wenn nicht gar wesentlich teurer – als wäre es nach üblichen Honoraren lizenziert worden.

Die Konsequenz, um sich bei professioneller und gewerblicher Nutzung vor solchen Ansprüchen zu schützen, sollte heissen: kostenfreie Seiten meiden. Es gibt viele Bildquellen, die seriös und transparent über Nutzungsbedingungen und Honorare informieren. In 99% liegt das Honorar deutlich unter 2500.- Euro plus Rechtsanwaltskosten. Selbst für individuelle Shootings mit weitgehenden Nutzungsrechten liegt der Honorarsatz je nach Umfang selten höher.

„Aus Versehen“ und „das hat xy für mich besorgt“ kennt das Urheberrecht nicht. Auch wenn Sie sich auf die verlassen, die Ihren visuellen Content besorgen: Sie als Nutzer müssen sich kundig machen, unter welchen Bedingungen Sie das Bild öffentlich zugänglich machen/veröffentlichen dürfen, Sie sind Adressat der Urheberrechtsverletzung. Und wollen Sie sich den Stress und die Kosten antun, die Forderungen weiterzureichen?

Nehmen Sie Bildlieferanten wie Webdesigner, Medienbeauftragte, Agenturen usw. in die Pflicht zur korrekten Lizenzierung, fordern Sie Lizenzbedingungen, das „Kleingedruckte“ an.  Sie sind für die lückenlose Rechtekette verantwortlich. Gehen Sie die Suche nach visuellem Content genauso professionell an, wie Sie Ihr Unternehmen führen!

Im Zweifelsfall beim gefundenen „Lieblingsbild“: ich recherchiere gerne die Nutzungsbedingungen für Sie und finde rechtssichere Lösungen oder Alternativen: info@bildgerecht.de

 

Bildquelle Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie

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