Bild- und Fotografenhonorare: seit Jahren gibt es stürmische Zeiten und düstere Aussichten. Natürlich spielt „Wettbewerb“ eine Rolle, auch Bildagenturen sehen sich der massiven Konkurrenz von Microstock, Plattformen mit scheinbar kostenlosen Angeboten oder scheinbar frei nutzbarer Bilder aus CC-Lizenzen oder Public Domains ausgesetzt. Auftraggeber, die sich an einem Einzelbildpreis von wenigen Euro orientieren, vergessen allerdings, dass sie für dieses Honorar weder eigens produzierte Bilder erwarten können noch professionell erstellten, rechtssicheren „visuellen Content“ erhalten. Bilder sind Kommunikation, …
weiterlesenAm 25.Januar hat der EuGH zu einer Anfrage eines polnischen Gerichtes entschieden, dass es Europäischem Recht entspricht, bei Urheberverletzungen Schadensersatz zu fordern, der über die reine Abgeltung der Honoraransprüche hinausgeht, die beim rechtmässigem Erwerb der Nutzungsrechte anfallen würden. Letzteres ist leider üblich bei Entscheidungen deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im visuellen Bereich, für visuellen Content im Gegensatz zu Film oder Musik (Stichwort: GEMA-Zuschlag) und ist damit eigentlich eine Aufforderung, Fotografien oder Illustration erst einmal unberechtigt zu nutzen: wenn man erwischt wird, …
weiterlesenDrohnen und Multicoptern haben sich in den letzen Jahren nicht nur als Freizeitgeräte, sondern vor allem als Hilfsmittel für Fotografen und Filmer rasant vermehrt. Die drastische Zunahme dieser UAVs (Unmanned Areal Vehicle) oder UAS (Unmanned Aircraft Systems) hat zu Belästigung, Behinderungen oder in schlimmsten Fällen zu Unfällen mit Sach- oder sogar Personenschäden geführt.
Mit der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sollen Vorschriften vereinheitlicht werden und mit neuen Regelungen der Umgang mit Drohnen zumindest bei den schweren Geräten an Sachkenntnisprüfungen gebunden sein. …
weiterlesenErst einmal voraus: der Beschluss wurde im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt, d.h. es geht darum, subjektive Rechte wie Unterlassung oder Vergütung bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen, da bis zur Einberaumung und während der Dauer des Hauptsacheverfahrens mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen ist und Ansprüche eventuell verjähren. Volltext des Urteils
Gerade Medienanwälten sollte das Instrument des vorläufigen Rechtsschutz geläufig sein. Trotzdem wird dieser Beschluss von diversen Veröffentlichungen wie ein endgültiges Urteil zu Sache oder als „leider im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt wurde, …
weiterlesenUnter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten wir auch Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes zwar nicht sichtbar, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung sind – und damit auch für den Erfolg.
Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.
weiterlesenUnter dem Titel „Die ganz und gar andere Bildbeschreibung“ beleuchten wir auch Aspekte des Bildschaffens, die beim Betrachten des Bildes zwar nicht sichtbar, aber entscheidend für die künstlerische und kommerzielle Verwendung sind – und damit auch für den Erfolg.
Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder und ihre ästhetetische Qualität.
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