Urheberrecht

Kosten Bilderklau: Weniger als man denkt, wenn man nicht Profis bestiehlt…

Ein Urteil des BGH zu Urheberrecht und Lizenzanalogie, das zu denken gibt und auch für professionelle Fotografen wichtig ist.

Zwei Färbungen: Ein Urteil des BGH zu Urheberrecht und Lizenzanalogie und seine Folgen

Erste Farbe: Marktteilnehmer – auch wenn es unfreiwillig geschieht

Ein Unternehmen nutzt ein Bild eines sportwagenbegeisterten privaten Facebook-Nutzers, um damit auf seiner Website für sein Unternehmen, seinen Event zu werben. Es geht nicht um das Mini-Bild eines privaten e-bay-Verkäufers.

Das Unternehmen setzt also ein Privatfoto zu werblichen Zwecken ein, ohne das Wissen des Fotografen, …

weiterlesen
2 Kommentare 17. Januar 2019

Cordoba ist nicht nur eine faszinierende Stadt in Andalusien, ein Stichwort zu Ferien und Urlaub, sondern auch Teaser für ein Urteil zum Urheberrecht.

Bilder kopieren und auf die eigene Website stellen ist etwas anderes als zu den Bilden verlinken. 

Was heisst das im Alltag – gerade im Bildungs- und Wissenschaftskontext- für die Verwendung von Bildern und anderem visuellem Content? Bei Bildnutzungen muss die Rechtekette ohne Lücken sein.

Der Fall: eine Schülerin hat zur Illustration eines Referates ein Bild von einem Reiseportal heruntergeladen und in ihr Referat eingefügt. …

weiterlesen
Kommentieren 5. September 2018

Eu-Urheberrechtsreform: Ein Gespenst geht herum in Europa – der Upload-Filter

Folgt man der Diskussion zur Urheberrechtsreform der EU scheint die Konsequenz: Der Schutz der Urheber öffnet die Büchse der Pandora, dadurch kommt alles Böse in die Netzwelt

Die Argumente der Netzaktivisten

Die Diskussion zur Urheberrechtsreform der EU kennt aus Sicht der Netzaktivisten, der Internetunternehmen, der Verleger, der User vor allem einen Bösen: die originären Urheber.

Über das Leistungsschutzgesetz für Verleger hat Sascha Lobo eigentlich alles gesagt, was relevant ist:  Quatschgesetz http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-so-ein-quatschgesetz-a-1212697.html

Artikel 11 des Entwurfes muss man nicht mehr diskutieren. 

Verleger (wie andere Unternehmen auch) nutzen visuellen wie textlichen Content, …

weiterlesen
Kommentieren 2. Juli 2018

EU-DSGVO: Der Weltuntergang für die Fotografie – aber wie machen wir weiter?

Allen Blogs zum Trotz: die EU-DSGVO ist nicht das Ende der freiberuflichen Fotografie. Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren!
©Sabine Pallaske Fotografie

Fakt ist: Jedes digital weitergebene Foto (ob digital oder analog erstellt oder nicht) ist ein personenbezogener Datensatz. Das neue Bundesdatenschutzgesetz und die EU-DSGVO, die Datenschutzverordnung regeln den Umgang mit diesem Datensatz. Die Erstellung zur privaten Nutzung ist außen vor, es geht um Verarbeitung, Weitergabe im geschäftlichen Bereich an und durch Dritte.

Für die künstlerische, auch für die Streetfotografie und die journalistische Fotografie gilt weiterhin: sie ist zuläßig, …

weiterlesen
Kommentieren 14. Juni 2018

DSGVO und das Ende der Fotografie – ein Stresstest?

visueller Content, Urheber, Rechtsanwälte und Gesetzgebung - offene Fragen und leider keine verbindlichen Antworten

Die Debatte zum ab 25.05.2018 anzuwendenden neuen Datenschutzgesetz, das die Anforderung der europäischen Datenschutzgrundverordnung in deutsches Recht umzusetzen versucht, ist in vollem Gange, der 25.Mai steht vor der Tür. 

Unsere Branche, Urheber wie Nutzer visuellen Contents, hat sich recht spät um mögliche Auswirkungen gekümmert – das Gesetz ist bereits im Mai 2016 in Kraft getreten, dieses Jahr läuft lediglich die Übergangsfrist zur Anpassung in nationales Recht aus. Mindestens zwei  Jahre, …

weiterlesen
Kommentieren 22. Mai 2018

Ostkreuz, Westwärts, C/O , die Dame im Schlangenmusterkleid und das Bundesverfassungsgericht

Es ist höchstgerichtlich bestätigt: Streetfotografie ist Kunst!! Aber es gibt viele offene Fragen und Bedarf für Dialog bei Erkennbarkeit

Was vor drei Jahren für Aussehen sorgte, ist jetzt durch das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden: Die Dame im Schlangenmusterkleid, die mit Handtasche in der einen und Plastiktüten in der anderen, die Straße an einer Ampel überquert, durfte nicht in 120*140 cm gegenüber des C/O an einer der „meistbefahrenen“ Straßen Berlins präsentiert werden.
Die Verfassungsbeschwerde des Fotografen Espen Eichenhöfer gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.06 2015 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil das Urteil des Kammergerichts fehlerfrei sei.(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html)

Die Begründung dazu führt bei Fotografen, …

weiterlesen
2 Kommentare 11. April 2018