Eu-Urheberrechtsreform: Ein Gespenst geht herum in Europa – der Upload-Filter

Folgt man der Diskussion zur Urheberrechtsreform der EU scheint die Konsequenz: Der Schutz der Urheber öffnet die Büchse der Pandora, dadurch kommt alles Böse in die Netzwelt

Die Argumente der Netzaktivisten

Die Diskussion zur Urheberrechtsreform der EU kennt aus Sicht der Netzaktivisten, der Internetunternehmen, der Verleger, der User vor allem einen Bösen: die originären Urheber.

Über das Leistungsschutzgesetz für Verleger hat Sascha Lobo eigentlich alles gesagt, was relevant ist:  Quatschgesetz http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-so-ein-quatschgesetz-a-1212697.html

Artikel 11 des Entwurfes muss man nicht mehr diskutieren. 

Verleger (wie andere Unternehmen auch) nutzen visuellen wie textlichen Content, um in Suchmaschinen, auf Plattformen gut gelistet zu werden, erzielen daraus Erlöse für Werbung, Traffic, Viralität, Reichweite, sind aber in den wenigsten Fällen bereit, den tatsächlichen Urhebern der erzielten Reichweite entsprechende angemessene Honorare zu zahlen.  

Man sollte aber originäre Urheberrechte nicht mit den Leistungsschutzrechten der Verleger verwechseln. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Urheber sind von der Wertschöpfung ausgeschlossen.

Aber auch die vielbeschworene Online-Zensur, das Ende allen Datenaustauschs https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Last-Minute-Lobbying-gegen-Online-Zensur-4085089.html hat nichts mit Urheberrechten zu tun.

Die  vielbeschworenen Netzgemeinde übesieht offensichtlich, dass das Gros der Urheber von seiner Leistung leben muss. Der professionelle Fotograf, Bilder, Illustrator, Texter bestreitet mit seinen „immateriellen Werken“ seinen Lebensunterhalt, ist also auf Honorare durch die Verwertungsrechte als Inhalt einer freien Berufsausübung und zur Lebenssicherung angewiesen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union §§ 15,16,17). 

Immaterielle Güter sind Wirtschaftsgüter

Niemand wird leugnen können, dass immaterielle Güter wie Texte, Bilder, Bewegtbilder durch das Internet und die digitalen Medien zu einem Wirtschaftsfaktor wie materielle Waren geworden sind. Trotzdem sollen sie einen Sonderstatus erhalten.

Die Netzgemeinde geht auch nicht durch den Supermarkt, sammelt Obst, Dosen oder anderes ein und geht durch die Kasse ohne zu zahlen, weil ja alle Waren offen und zugänglich präsentiert waren. Kein Mensch kommt auf die Idee, beim Bäcker umsonst Brot mitzunehmen zu können, weil er es ja eh produziert… Dienstleistungen von Amazon, Zalando, Lieferando und wie sie alle heissen, werden gerne in Anspruch genommen und selbstverständlich bezahlt. Dass eine materielle Ware und deren Transfer etwas kostet, ist selbstverständlich, diese Selbstverständlichkeit besteht für immaterielle Güter nicht.

Weil ein Werk digital öffentlich zugänglich gemacht wurde, heisst es nicht, dass es „Freiwild“ ist. Es fehlt eindeutig an einer vernünftigen Definition und vor allem an rechtlicher Auslegung im Lichte des Urheberrechts und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (von der – soweit ich weiß – Urheber nicht ausgeschlossen sind), wie denn öffentliche Zugänglichmachung unter welchen Parametern zu definieren sei.

Urheber können von ihren Werken nicht mehr leben. Es fehlt das Preisschild auf der immateriellen Leistung, insbesondere der visuellen Werke, um das „Value-Gap“, die Wertschöpfungslücke nicht noch grösser werden zu lassen. 

Eine Kontrolle, ob Content rechtmäßig oder nicht rechtmäßig und vor allem unter Achtung und Berücksichtigung der originären Urheberrechte zulässig ist, tut tatsächlich Not.

Statt sich über „Big Brother“ und schlecht durchdachte Vorgaben aufzuregen, ist es an der Zeit, den Urhebern und nur diesen die Kontrolle über ihre Werke wiederzugeben. 

Richtig ist: die Kontrolle über mögliche Kontrollen darf nicht den Plattformbetreibern oder Verwertern überlassen werden. Die Kontrolle muss in den Händen der Urheber verbleiben.

Die EU-Rechtskommission hat bis jetzt keine Vorstellung, wie sich Urheberansprüche sinnvoll kontrollieren und umsetzen lassen. 

Statt über das Ende der „Informationsfreiheit“ zu lamentieren, sollten die Netz-Spezialisten mit den Urhebern gemeinsam ein unternehmensunabhängiges, von Urhebern bezahlbares Modell entwickeln/vorschlagen, um rechtssicher Nutzungsrechte darzustellen und durch den originären Urheber kontrollieren zu lassen. 

Bisherige Modelle, dies über gießkannenprinzipähnliche Ausschüttungen zu regeln, sind unzureichend.

Noch immer werden Metadaten von Verlegern, Social Media Plattformen und werblichen Nutzern ohne zwingende Gründe ignoriert, gelöscht oder geändert – internationale Untersuchungen dazu unter http://www.selling-stock.com/Article/no-credit-on-97-of-images-newspapers-publish  oder https://imatag.com/en/blog/2018/05/11/state-of-image-metadata-in-2018/.

Ein erster Schritt könnte sein, mit der IPTC und der Metadata Working Group entsprechende Parameter festzulegen und diese europaweit als verpflichtend weiterzugebend gesetzlich zu verankern. Nach deutschem Urheberrechtsgesetz ist dies in § 95c geregelt.

Schon allein die Verpflichtung zur Übernahmen der Metadaten, zur Urheberangabe und den Nutzungsrechten bei jeder Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlich Zugänglichmachung im Internet und in digitalen Medien wäre ein Fortschritt. So kann Urhebern eine private Kontrolle ihrer Werke vereinfacht werden. Die IPTC kann mit der EXIF an einen Urheber/einen Kamerainhaber gekoppelt werden. Vorstellbar wäre eine technische Lösung, IPTC-Daten nur durch den ursprünglichen Ersteller der IPTC-Daten löschen oder verkürzen zu lassen. Das ist auch ein Appell an Urheber, wichtige Schritte zur Dokumentation und zum Schutz ihrer Urheberschaft selbst nicht zu vernachlässigen.

 Eine Möglichkeit wäre auch, eine von Content-Vertreibern unabhängige Lösung/Registierungsstelle zu installieren statt über von durch Privatunternehmen definierte Upload-Filter zu diskutieren.

Es ist heute auf viele Arten technisch möglich ist, urheberrechtlich geschützte Werke ein-eindeutig zu kennzeichnen, die Download-Quelle zu identifizieren und über den Abgleich Anbieter/Nutzer zu klären, ob und welche Lizenzen vergeben wurden. Lasst sie uns finden.

Fazit: grundsätzlich: es muss dem Urheber überlassen sein, wem er wie und wann seine Werke kostenfrei oder kostenpflichtig überlässt. Niemand spricht gegen CC-0 oder andere freie Lizenzen für Wissenschaft, Bildung, Allgemeingut usw.  Niemand spricht dagegen, wenn Urheber auf die Nachverfolgung der Nutzungen ihrer Werke verzichten. Das sollte aber der jeweiligen Urheber frei und für sich selbst entscheiden können. 

Machen wir uns nichts vor: das Internet ist schon lange kein wirtschafts- oder profitfreier Raum mehr. Die übriggebliebenen kleinen Inseln „NON-PROFIT“ kann jeder Urheber bedienen, wie er will.

Was die Verleger, die Werbetreibenden, die Unternehmen  für sich zur „Monetarisierung“ in der digitalen Welt in Anspruch nehmen, sollte den Urheber um so wichtiger sein. Urheber liefern den Grundstock, die Ausgangsware zur Wahrnehmung im Internet. An der Wertschöpfung sind sie so gut wie nicht beteiligt.

Das Internet und die Informationsgesellschaft braucht Urheber. Vor allem die „visuellen“ Urheber, die vom Nachrichtenbild, Sport-und Autofotografie, Food-Fotografie über Bewegtbilder/Video bis hin zu emotionalen Symbolbildern den „umsatzrelevanten“, sprich oft geteiltem Content liefern. 

Urheber haben nichts mehr zu verschenken

Es ist an der Zeit: Urheber und ihre Verbände müssen sich laut und deutlich und medienwirksam äußern, ähnlich wie die Befürworter einer „freien Nutzung von Content“ ( https://changecopyright.org/de, https://act.openmedia.org/savethelink-call-de, https://saveyourinternet.eu/de/ ). 

Stellt Euch das Internet, die Social-Media-Plattformen vor, wenn professionelle Urheber die Nutzung ihrer Werke verweigern würden – gähnende Leere, ab und zu Texte und Bilder ungewisser Herkunft, ungeklärter Rechte und zweifelhafter Qualität…

Noch ist Zeit, dass wir unsere Lobbyisten, Urheberverbände national wie International (BFF, DJU, DJV, Verdi, AGD, IO,Pic-Verband, CV, AWI, Freelens, DGph, BVPA, Blapla, CEPIC und wie sie alle heissen, ins Lobbyisten-Rennen schicken – machen wir die Büchse der Pandora auf.

 Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie

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