Das Bild aus der Wolke

Die durch AI / KI generierten Bilder, Text-To-Image-AI, halten Kreative und Nutzer seit Monate im Atem. Die Momentaufnahme für professionelle Nutzer

Neben den gesellschaftlichen Fragen (erkennen wir Fakes, können wir Bildern noch trauen) und der kunsthistorischen Einschätzung (neues Medium oder Werkzeug für Künstler) stellt sich für Anwender:innen die Frage: kann ich AI / KI generierten Bilder auf meiner Website, in meiner Unternehmenskommunikation nutzen?

Die Entwicklung scheint so schnell, dass nur Momentaufnahmen möglich sind. Trotzdem / deshalb der Status Quo: 

KI-Bilder sind nur scheinbar eine Lösung für kostensensible Bildnutzer

Offene Fragen für die Nutzer von AI- / KI- generierten Bildern aus Bilddatenbanken: Vor zwei Jahren hätte sich jede:r Bildnutzer:in über diese Ankündigung gefreut: „..endlos einzigartige, maßgeschneiderte Fotos zu generieren, mit geringen oder gar keinen Lizenzgebühren, keinen rechtlichen Einschränkungen und ohne die Sorge, dass Konkurrenten eventuell das gleiche Bild benutzen …“ Was davon zu halten ist? Eher nichts.

Was Marc Milstein, Managing Director  Microstocksolutions im Herbst LLC 2021 vollmundig ankündigte, kann heute  eingeordnet werden trotz des Hypes um Midjourney, DELL-E2, Stabile Diffusion, Craiyon, Neuroflash, Callin`Matt, BlueWillow und vieler anderer mehr.

 Versprechen 1 – „ einzigartige, maßgeschneiderte Fotos“

Es wird keine Fotografie generiert. 

Sowohl nach europäischem Urheberrecht wie nach US-Copyright-Office kann immer noch nur eine natürliche Person Inhaber von Urheberrechten sein (die diese Person allerdings in den USA auch an ein Unternehmen weitergeben kann).

Was Sie via AI / KI erhalten, sind durch Software erstellte visuelle Daten. 

Wenn Sie es selbst gestalten / gestalten lassen: Das Erscheinungsbild hängt davon ab, wie gut die Spracheingabe bei den Prompt und wie gut die eventuelle Inpainting-Anweisung ist. Das braucht Training und Wissen.

Für guten visuellen Content müssen Spezialisten sowohl Bilder wie Computereingaben verstehen und schreiben können – die werden sich das bezahlen lassen.

Inhaltlich einzigartig kann das nicht sein, weil es auf Trainingsdaten zurückgreift, die bisher existieren. Was häufig reproduziert wurde im Netz, wird natürlich häufig zum Training hinzugezogen – vielgesehene, gelikte,  geteilte Klischeebilder sind der Ausgang Ihrer „Einzigartigkeit“. Maßgeschneidert sieht anders aus, von Fehlern der Software durch kulturelle Nichtdiversität abgesehen. 

Werden die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag generieren Bilder eingesetzt, geben sie gelernte Kombinationen von durchsuchten Bildern und an den Markt angepassten Keywords wieder. Das mag Ihnen reichen, wenn Sie ledglich  „visuellen Content“ erzeugen wollen. Levis ist mit KI-generierten Personen ziemlich in den Shit-Storm geraten. Überzeugende visuelle Unternehmenskommunikation sieht anders aus.

Übrigens, KI- AI- generierte Personen sind nicht automatisch aus dem Persönlichkeitsrecht raus: zu Verletzungsklage bezügl. Persönlichkeitsrecht reicht eine ausreichende Ähnlichkeit wie z.B. bei einem Double aus.

Versprechen 2:  „mit geringen oder gar keinen Lizenzgebühren“

„Gar eine Lizenzgebühren“ werden Sie aufwendig suchen müssen oder durch Ihre Kreativen gestalten lassen müssen (denen Sie hoffentlich Gehalt zahlen). Geringe bis gewohnte Lizenzgebühren zahlen Sie für Bilder / Content, deren Risiken die Anbieter selbst noch nicht einschätzen können, aber weitermachen bisher. Die Risiken der Nutzung werden auf Sie abgewälzt. So nebenbei: Adobestock ordnet Fotografie-ähnliche Ki-generierte Bilder als Illustration ein.

Adobe z.B. akzeptiert KI / AI- generierte Inhalte, verweist aber die „Creatoren“ auf die Nutzungsbedingungen der jeweilig benutzen Tools. Für Nutzer des Shutterstock KI-Bildgenerator heisst es generell, gerne versuchen , es gibt nette Allgemeinplätze zu KI, aber: erst einmal anmelden, aber dann: Shutterstock prüft bei KI-generierten Inhalten nicht, ob diese den Compliance-Vorschriften für Inhalte von Shutterstock entsprechen. Sie dürfen KI-generierte Bilder nicht verwenden, um das geistige Eigentum oder andere Rechte Dritter zu verletzen, zu missbrauchen oder zu missachten und so unerwünschte, falsche, irreführende, täuschende, verletzende oder brutale Bilder zu generieren.“

Getty Images verbietet sich die Nutzung seiner Inhalte (Text/Bild) für maschinelle Lernverfahren, bietet aber KI-generierte Bilder an, allerdings ohne die Option der exklusiven Nutzung (Market Freeze).

Versprechen 3: „ohne die Sorge, dass Konkurrenten eventuell das gleiche Bild benutzen“

Alle Anbieter von AI / KI generierten Bildern stellen diese unter CC-Lizenzmodellen oder unter RF-Lizenz zur Verfügung

Einzigartig im Sinne von exklusiv scheidet daher aus, wenn Sie auf KI /AI -generierte Bilder von den oben genannten Anbietern zurückgreifen. Die großen Bildverteiler wissen auch noch nicht wirklich, wie sie KI-generierten visuellen Content einordnen sollen. Die Option der exklusiven Nutzung werden Sie bei keinem Bildanbieter im weitesten Sinne finden. Ein solches Bild müssten Sie selbst erstellen (lassen) – umsonst gibt es dieses Bild auf keinen Fall.

Worst Case: Sie haben ein KI-Bild lizenziert oder gar erstellen lassen, das Bild wird „geklaut“, von Mitbewerbern oder anderen genutzt. 

Urheberrechtlich werden Sie oder der Lizenzgeber Schwierigkeiten haben, dagegen vorzugehen. Bei Mitbewerbern / Marktteilnehmern können Sie wettbewerbsrechtliche Schritte einläuten, bei Nutzung durch andere, marktferne Dritte oder private, politische Nutzung wird es schwerer… die Lizenzvergabe von Adobe, Shutterstock, Getty-Images sind zu KI / AI noch indifferent, verweisen auf die Verantwortung der Nutzer wie der Lieferant:innen.

Das KI-generierte Bild, das Sie für Ihren Markenauftritt, als Key-Visual nutzen, können Sie eben nicht ohne „ohne die Sorge, dass Konkurrenten eventuell das gleiche Bild benutzen“ einsetzen. Wenn Sie es selbst generiert (lassen), fehlt der Urheberschutz, wenn Sie es lizenzieren, dann nur ohne Garantie, das Bild exklusiv nutzen zu können.

Es gibt die Lösung „Nummer sicher“: Nutzen Sie „kamerabasierte Fotografie“. 

Beauftragen Sie Fotograf:innen statt Prompt-Engineerer. Sie haben damit tatsächlich Bilder, die die Konkurrenten nicht nutzen können,  alle Möglichkeiten, die Nutzungsrechte nach Ihren Vorgaben zu definieren. Sie gehen mit Model-Release auf Nummer sicher, was die Rechte Abgebildeter angeht und mit Property-Releases, wenn es um Locations geht. Vertragsrechtlich bleiben Sie im deutschen / europäischen Raum, Rückfragen lassen sich über kurze Wege regeln. 

 

Beitragsbild Bildquelle: © Sabine Pallaske Fotografie

Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert