Bilder nutzen, Bilder machen – visueller Content in 2018
Reform des Urheberrechts, Nutzerfreundlichkeit, InfoSoc-Richtlinie der EU, neue Lizenzmodelle, Grundsatzurteile zu Streaming, Teilen und Posten usw… Urheber wie Nutzer von visuellem Content haben in 2017 so einiges aushalten müssen. Nicht jeder Gesetzentwurf, nicht jede Entscheidung von Gerichten trug zur Klärung bei, manches wurde komplizierter, einiges blieb unverständlich.
Die Diskussion zu Urheber- wie Nutzungsrechten digitaler Werke ist im Fluss. Gesetzgeber und Gerichte versuchen, mit der technischen Entwicklung, mit neuen Distributionskanälen, daraus entstehenden Geschäftsmodellen, der Internationalisierung und der Harmonisierung der Märkte Schritt zu halten.
Das gelingt nicht immer. Die Entscheidungsprozesse in Judikative und Legislative sind langwierig und werden nicht immer der technischen Entwicklung, der Entwicklung von Märkten gerecht.
Insbesondere beim weiten Thema „Bildrechte“, das ja viele Rechtsgebiete umfasst, gilt weiterhin: es gibt keine Verallgemeinerung, es kommt auf den Einzelfall an. Das macht den Arbeitsalltag nicht einfacher. Vielen neue Anbietet/Vermittler von Bildern/ visuellem Content drängen auf den Markt, Begriffe vermischen sich wie zB zwischen Bildagentur und Mikrostockplattform. Ergebnisse über Suchmaschinen wie z.B.Google-Bildersuche machen es nicht leichter, ebenso die vielen Portale, bei denen scheinbar kostenfreie Bilder zu beziehen sind.
Für Nutzer von Bildern, Filmen und Musik heisst es: wichtiger denn je ist die Quellenrecherche (wo kommt mein Bild her?), Abgleich der Nutzungsbedingungen (was darf ich mit dem Bild überhaupt machen?), Klärung der Rechte Dritter (darf ich die Abgebildeten überhaupt zeigen oder durfte an dieser Location überhaupt fotografiert/gefilmt werden?)
Für Urheber stellt sich die Frage: bevor ich Bilder/Filme weitergeben: habe ich alle Rechte Dritter geklärt, alle notwendigen Freigaben? In welchen Lizenzmodellen biete ich mein Bild an? Umfassen meine Nutzungsbedingungen schon im Angebot alle vom Nutzer geforderten Parameter? Wie gestalte ich meine Honorare?
Viele Fragen, die vor dem Einsatz von Bildern geklärt sein wollen.
Bilder und visueller Content bleiben das Aushängeschild eines Unternehmens, erwecken Aufmerksamkeit, nicht nur bei der Optimierung von Websites und Social-Media-Accounts, sondern transportieren in allen Kanälen und Medien direkt Emotion, Identifikation und Image. Das ist gut so und soll so bleiben.
Für 2018 heisst es deshalb am Ball bleiben, den Umgang mit visuellem Content so zu gestalten, dass Inhalte passen und gleichzeitig rechtssicher eingesetzt werden können… mein Konzept auch 2018.
Ihnen so schöne wie erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein spannendes, erfolgreiches 2018,
Sabine Pallaske
Beitragbild: © Sabine Pallaske Fotografie