CC-Lizenzen – Bilder, die nichts kosten?
Lawrence Lessig gründete mit anderen Netzaktivisten 2001 die gemeinnützige Organisation „Creative Commons“ als Entsprechung von „open-content“ zu „open-source – software“. Creative Commons wollte den Urhebern und Nutzern verschiedene Lizenzen in einem einfachen Baukastenmodell zur Verfügung stellen, ausgerichtet am „Fair-Use“ – Gedanken im angelsächsischem Recht. Diesen gibt es so im europäischem Recht nicht. Die „freien“ Nutzungsarten des Creative Commons existieren allerdings im Prinzip bei uns auch: als „Schranken des Urheberechts“. Kunst, Forschung, Wissenschaft, sogar die Öffentlichkeit und Privatpersonen können in bestimmten Fällen Bilder, Filme, Texte benutzen, ohne den Urheber (direkt) zu honorieren. Jedem Urheber steht außerdem frei, seine Werke kostenlos anzubieten.
Fair sind wir ja alle und der kostenbewusste Kreative sucht natürlich für seine Kunden nach (scheinbar) kostenfreiem Material.
Dazu kommt, dass viele Urheber, die ihre Werke unter cc-lizenzen anbieten, zeigen wollen, dass sie sich der „open access community“ zugehörig fühlen. Ausserdem wird der Umstand, dass immer mehr Suchmaschinen und Plattformen gezielt nach kostenfreien Lizenzen suchen, gerne zur Eigenwerbung und zur grossen Verbreitung der Werke genutzt.
Das Lizenzmodell scheint einfach – nette Symbole oder Kürzel. Ist es aber nicht – es gibt unzählige Reibungspunkte und mögliche Problemstellen.
Namensnennung (Details) | |||
Namensnennung – keine Bearbeitung (Details) | |||
Namensnennung – nicht kommerziell (Details) | |||
Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung (Details) | |||
Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Details) | |||
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Details) |
Wird nur einer der Lizenzbedingungen nicht erfüllt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Hier ist äusserste Sorgfalt nötig. Das „ BY“ bedeutet nicht nur, den Urheber zu nennen, sondern die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI)“ beizufügen oder eine Kopie der jeweils gültigen Kopie der Lizenz beizufügen. Das heisst zum Beispiel, wer den Urheber und die Lizenz korrekt nennt, aber nicht auf die Lizenzbedingungen verlinkt, begeht schon eine Urheberrechtsverletzung. Keine Bearbeitung (NA) heisst auch (gerichtlich bestätigt) keine Beschneidung des Bildes – oft ganz normal oder automatisch beim Einsatz in vorgefertigten Layouts.
Zu den Unwägbarkeiten der CC-Lizenz an sich kommt häufig noch, dass selbst Fotografen/Illustratoren/Filmer/Musiker dieses Baukasten-Prinzip – Lizenzmodule: Namensnennung (BY), Nicht kommerziell (NC), Keine Bearbeitung (ND) , Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA) – nicht verstehen und es zu einem Nebeneinander verschiedener Lizenzmodelle für ein und das selbe Werk kommt.
Wenn Urheber und Nutzer sich nicht einig darüber sind, was denn kommerzielle Nutzung sei, kommt es dann zur Abmahnung und zum – leider häufig gerichtlichem – Streit.
Das ist im Mutterland des „Fair Use“, den USA, nicht anders. Bekanntester Fall dazu dürfte Shepard Fairey vs Mannie Garcia/ AP sein:
der Graffitikünstler machte aus einer Fotografie die Ikone des Obama-Wahlkampf 2009 – Kunst, Fair Use, ein neues Werk oder doch Bearbeitung? Wahlkampfmittel wie Sticker, Plakate oder T-Shirts kommerziell? Shepard Fairey ging davon aus, dass seine Bearbeitung eine freie Bearbeitung sei, die gemäß „Fair Use“ zugelassen sei. Der Fotograf sah das naturgemäß anders… Nach langem Streit einigte man sich im Vergleich, die Erlöse zu teilen und über die Höhe des Ausgleichs Stillschweigen zu bewahren.
Leider gibt es nicht wenige Urheber, die mit den nicht sofort klaren Nutzungsrecht, Nutzungsbedingungen aus Abmahnungen / Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen mehr Umsatz schaffen als durch tatsächlich getroffene Lizenzvereinbarungen.
Umgekehrt gibt es auch viele Anwälte, die Kunden falsch beraten, insbesondere wenn die Nutzungsbedingungen nur in englischer Fassung angeboten werden oder nur mit Symbolen und Kürzeln arbeiten oder die Bildquellen nicht sorgfältig recherchiert werden.
Im Idealfall weisst der Autor auf die Nutzungsbedingungen hin – dazu muss man natürlich die Orignalbildquelle aufrufen, nicht nur das über Google gefundene Bild ansehen. Die Nutzungsangabe unter wikimedia.org/wiki/Köln: (Zitat) „Dieses Foto wurde von Thomas Wolf angefertigt und hier unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) bereitgestellt. Das Bild kann weiterverwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de. Die entsprechenden Urheberangaben können direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildquellenverzeichnis gemacht werden, müssen in jedem Fall aber eindeutig zuordbar und leicht aufzufinden sein. Angaben als Mouseover reichen nicht aus. Pauschale Bildquellenangaben wie „WikiCommons“ werden der Lizenz ebenfalls nicht gerecht. Jegliche Verwendungen des Bildes ohne den obigen – oder einen gleichwertigen – Vermerk in Bildnähe sind im Rahmen der Lizenz unzulässig und verletzen damit das Urheberrecht. Das gilt natürlich nicht, falls der Urheber auf anderem Wege explizit eine Nutzungserlaubnis erteilt ……“ (Zitatende)
Der Knackpunkt ist das „hier“ im ersten Satz. Das „hier“ heisst tatsächlich im diesem konkreten Fall nur und alleine für die Wikipedia-Seite der Stadt Köln. Für alle anderen Nutzungen muss man den Bildautoren kontaktieren und mit ihm verhandeln, zu welchen Bedingungen das Bild genutzt werden kann. Als Urheber/Fotograf/Filmer/Illustrator kann man das natürlich eleganter, klarer und einfacher formulieren. Allerdings muss sich ein Bildnutzer grundsätzlich nach Nutzungsbedingungen erkundigen – Gutgläubigkeit gibt es bei Urheberrechtsverstößen nicht, Verletzer bleibt Verletzer und belangt werden kann jeder in der Nutzungskette, auch der Kunde, der sich auf die Beschaffung durch einen Dientsleister verlassen hat.
Es führt kein Weg daran vorbei: Soll ein solches Werk, das mit CC-Lizenz angeboten wird, im weitesten Sinne kommerziell eingesetzt werden, muss der Urheber kontaktiert werden und eine Nutzung vereinbart werden. Kommerziell ist recht weit gefasst, das kann schon die Website einer kleinen Pension sein. Man mag den Aufwand auf sich nehmen, allerdings kann sich herausstellen, dass das vermeintlich freie Bild einen grossen Beschaffungsaufwand erfordert und am Ende doch nicht kostenfrei eingesetzt werden kann– unkompliziert und rechtssicher sieht anders aus. Fragen zu dem Thema beantworte ich natürlich gerne – das Lesen der Nutzungsbedingungen am Originallink des Bildes empfiehlt sich auf jeden Fall.
Bildquelle Betragsbild: Creative commons (the original CC license symbols) this work: TBD. Uploader? – https://creativecommons.org/about/downloads/ https://creativecommons.org/policies/, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=47247325
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