Lizenzmodelle
Grundsätzlich vorab: Ich werde sicher nicht in allen Beiträgen „gendergerecht“ schreiben. Ich bin der Auffassung, es geht eher um Inhalte als um Ansprache und ich hoffe, dass mir professionelle Fotografinnen / Illustratorinnen und Filmerinnen , Bildredakteuerinnen, Artbuyerinnen, femal creative directors usw verzeihen, wenn es „der Nutzer“ oder „der Urheber“ heisst.
Jetzt zum Inhalt:
Vor der Nutzung visueller Inhalte stehen das gesetzliche Verwertungsrecht des Urhebers/ der Urheberin sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Dieser Teil des deutschen Urheberrechts ( §§ 15 bis 27 und §§ 31 bis 44 ) regelt vereinfacht gesagt, dass ein Urheber / eine Urheberin von der Nutzung seines / ihres Werkes auch leben können soll und er – und nur er ( bzw. sie ) – daher festlegen kann, ob und zu welchem Zweck wer wem gegen welches Honorar die Nutzung seiner/ ihrer kreativen Arbeit erlaubt.
Auftragsarbeit
Der klassische Fall: Ein Unternehmen, eine Werbeagentur, ein Verlag beauftragen den Fotografen/ Illustrator/Filmemacher mit der Erstellung eines visuellen Werkes (Bild oder Film). Der Kunde gibt die Inhalte vor, beschreibt eine bestimmte Menge und Qualität sowie den geplanten Nutzungsumfang. Die Entlohnung wird vertraglich geregelt, wenn sich Künstler und Kunde über die Kosten geeinigt haben. Die Vereinbarung ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB: der Künstler verpflichtet sich zur Herstellung ( Shooting ) und Lieferung des Werkes, der Kunde bei Mängelfreiheit zur Abnahme des Werkes zum vereinbarten Preis.
Einzelbilder aus Bestand/Stock
Manchmal reicht Kunden auch nur ein Bild oder es ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht notwendig, die Inhalte zu neu zu produzieren und es kann mit schon bestehendem Material gearbeitet werden. Dies kann aus dem bestehenden Portfolio eines einzelnen Künstlers stammen oder über Bildagenturen / Footageagenturen bezogen werden. In beiden Fällen kann die Honorierung über verschiedene Lizenzmodelle erfolgen. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.
Rights Managed: Das ist die traditionelle Art Bilder zu lizenzieren: Eine nach Medium, Größe, Auflage und Verbreitungsgebiet definierte Nutzung generiert dabei ein bestimmtes Honorar.
Dieses Modell ist ideal für die exklusive Nutzung von Keyvisuals, für den einmaligen Einsatz im Editorialbereich oder bei kleinen Auflagenhöhen.
Royalty Free: Der deutsche Begriff Lizenzfrei ist etwas irreführend, denn eine Gebühr für die Nutzung fällt selbstverständlich auch hier an. Richtiger wäre die Bezeichnung „Nutzungsangabenfrei“.
Denn das anfallende Honorar dieses in den 90ern aufgekommenen Lizenzmodells leitet sich nicht aus der Nutzung (siehe: Rights Management) ab, sondern aus der Dateigröße eines Bildes. Die Lizenzbedingungen beinhalten alle Nutzungen und sind in der EULA ( End-User-License-Agreement ) des jeweiligen Anbieters beschrieben.
Royalty Free Bilder und Filme bieten sich bei einer wiederkehrenden Nutzung der Werke an, für die Nutzung in vielen Medien oder bei unbekannter Auflage und Laufzeit. Mögliche Vertrags-Ergänzungen wie die Mehrplatz- oder Multiuser-Verwendung und weitere Sondervereinbarungen prädestinieren dieses Lizenz-Modell für die Verwendung in Konzernen.
Microstock: Mitte der 00er Jahre haben sich durch die rasante Verbreitung der Digital-Fotografie, die immer preiswerteren Digitalisierungs-Möglichkeiten von Bildern und durch den immer schnelleren Upload von Daten weltweit Tauschplattformen für Bilder im Netz etabliert. Anfänglich eher zum privaten Tausch von Bildern gedacht haben die Bilder-Börsen aber schnell ihren Weg ins Bezahlbildgeschäft gefunden.
Allen gemeinsam ist der Grundgedanke des Credits (englisch: Würdigung ), der gemeinhin über Geld abgegolten wird. Je öfter ein Bild genutzt wird, desto höher ist der Credit – es wird also teurer. Die Anzahl der zu erwerbenden Credits hängt auch von der Bildgrösse und dem beabsichtigten Nutzungsumfang ab.
Bilder aus Microstocks sind ideal für Privat-und Kleinstkunden. Für weiterreichende Lizenzen sind sie aber häufig genauso teuer wie Bilder aus den klassischen Lizenzmodellen. Zu beachten ist auch, dass bei vielen Plattformen Nicht-Profis hochladen können. Hier ist nicht gemeint, dass die gestalterische Qualität unbedingt schlecht sein muss. In sehr vielen Fällen kann aber der Nutzer nicht sicher sein, ob er von Rechten Dritter, z.B bei abgebildeten Personen oder bei Innenaufnahmen, durch entsprechende Releases freigestellt ist – gerade im werblichen Umfeld ein absolutes Muss.
Creative Commons: Dieses Lizenzmodell basiert auf angelsächsischem Recht, dem „ Fair Use“ und bezieht sich im Prinzip auf die nicht kommerzielle Nutzung von Werken durch Wissenschaft, Kunst, Bildungswesen.Zum „Fair-Use“ gibt es im europäischen Recht noch keine Entsprechung. Creative Commens Lizenzen werden häufig von Behörden, Schule, Univeristäten in Anspruch genommen. Im Zweifelsfall greifen die „Schranken“ des Urheberrechts (§§ 44a – 63a UrhG), dh der Urheber muss in bestimmten Fällen eine Nutzung dulden. In vielen dieser Fälle werden dann Pauschalhonorare durch die VG Bildkunst erhoben, verwaltet und an Mitglieder ausgeschüttet.
Deshalb ist dieses Lizenzmodell eigentlich nur anwendbar für wissenschaftliche Beiträge oder für die künstlerische Bearbeitung von Werken durch Dritte. Für Fotografen / Illustratoren / Filmemacher, die hauptsächlich im kommerziellen Bereich tätig sind, nicht interessant.
Über Symbole, die zwingend bei der Verwendung des Bildes mit dargestellt werden müssen, soll der „Status“ des Bildes einfach zu erkennen sein. Die Regelung der Einzel-Lizenzen für die Nutzung muss genau unterschieden werden.
Beispiele:
Jede Abweichung von der angebenden Lizenzart wird als Urheberrechtsverletzung angesehen und kann wie bei klassischen Lizenzmodellen bei Nichtbeachtung abgemahnt werden. Für den Einsatz im kommerziellen Zusammenhang recht unhandlich. Ähnlich wie bei Microstock ist hier die Professionalität der Urheber in den wenigsten Fällen gewährleistet, die Freistellung von Rechten Dritter eher unwahrscheinlich.
Bildquelle Beitragsbild Überschrift: @ Sabine Pallaske Fotografie
Da auf dieser Seite u.a. die Namensnennung thematisiert wird, drängt sich die Frage auf, weshalb es bei dem Foto auf dieser und anderen Seiten keinen Urhebervermerk gibt.
Hallo Achim, Danke für deinen Hinweis
die Themenbilder sind alle von mir. ich gebe dir aber recht, dass die Lösung nicht gut ist. Ich bin mit meinem Webdesigner zugange, um das entsprechend darzustellen.
beste Grüsse, Sabine Pallaske