Die Hilfe für Solo-Selbstständige in Zeiten von Corona – schnell handeln, um die Existenz zu sichern.

Praktische Links zu Soforthilfemaßnahmen
Silberstreif am Horizont © Sabine Pallaske Fotografie

Neben den Soforthilfen, die leider häufig nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden – wer zuerst kommt, mahlt zuerst- und deren Beantragung zur Zeit oft an überlasteten Servern scheitert, besteht oft Anspruch auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung und ergänzende Sozialleistungen. Bei Beantragung dieser Leistungen müssen aber Fristen und Formalitäten beachtet werden.

Bei Fotograf*inn*en und Grafiker*inn*en ist der Anteil der Solo-Selbstständigen mit fast 90% sehr hoch. Auch bei Artdirektor*inn*en und Artuyer*inne*n dürften inzwischen Freelancer*innen, die ohne Angestellte arbeiten, überwiegen. Fast allen aus der Kreativ-Branche sind spätestens seit Ende Anfang März die Jobs wegen der Corona-Krise abgesagt worden, die aktuellen Einnahmen tendieren gegen Null. Bei vielen macht sich schiere Existenzangst breit. Sie sind damit Adressaten des „Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer“, das am 27.03.2020 durch den Bundesrat bestätigt wurde (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0101-0200/148-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) und damit in Kraft tritt.

Viele Bundesländer, z.B. Hessen, haben ihre Hilfsprogramme von diesem Beschluss abhängig gemacht.

Wie und wo das „Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer“ durch den Bund beantragt werden kann, ist hier gut dargestellt: https://www.gruenderlexikon.de/news/urteile/bundesregierung-will-kleinstunternehmen-mit-zuschuessen-unterstuetzen-84233712

Die Soforthilfeprogramme der Bundesländer sind leider nicht einheitlich geregelt. Teilweise werden einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Überbrückung laufender Betriebskosten wie Mieten, Leasingraten u.ä. vergeben. Oft ist die Förderung von einem Stichtag für den Umsatzrückgang (meist der 11.03.2020) abhängig, der Zusammenhang mit Corona muss deutlich gemacht werden. Teilweise kann die Soforthilfe des Bundes mit Mittel des Bundeslandes aufgestockt werden https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716 .

Der Weg zu diesen Hilfspaketen, sprich die Antragstellung, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In manchen Bundesländern gibt es besondere Ämter für Selbstständige, manche Bundesländer haben für die Soforthilfe besondere Anlaufstellen eingerichtet (so Hessen, ab dem 30.03.2020 erreichbar http://www.rpkshe.de/coronahilfe/ ).

Wie viele Solo-Selbstständigen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben und damit Arbeitslosengeld I beziehen können, sei dahin gestellt. Es besteht aber seit heute die Möglichkeit, als Solo-Selbstständiger relativ komplikationslos Arbeitslosengeld II/HartzIV/also aufstockende Grundsicherung zu beantragen (https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-13-jobcenter-und-arbeitsagenturen-arbeiten-weiter).   

Im Gegensatz zu Maßnahmen aus den Soforthilfe-Paketen kann dieser Antrag allerdings nicht online gestellt werden. Die angekündigten vereinfachten Antragsunterlagen waren am 27.03.2020 auf der Website der Arbeitsagentur noch nicht verfügbar. Die Leistung der Grundsicherung wird grundsätzlich rückwirkend zum Anfang des laufenden Monats gezahlt, ein formloser Antrag mit Verweis auf Nachreichen des Fragebogen und der Unterlagen sollte daher spätestens bis 31.03.2020 per Fax oder bezeugtem Einwurf in Hausbriefkasten der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. (https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung).

Liegt das noch erzielte Einkommen über der Grundsicherung, d.h. es wird noch aus eigener Kraft im als Einzelner über 600.- Euro, als Familie über 900.- Euro erwirtschaftet, können Kinderzuschlag – Antrag bei der zuständigen Familienkasse -(https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer) und Wohngeld – bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bauen-wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F154B373A63D3779B6F1786B0548ABA7.2_cid295#f10660692).

Wer das über seine/ihre Steuerberater*in lösen möchte: https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf

Die angezeigten Links, die nicht auf Behörden verweisen, habe ich ausgesucht, da diese regelmäßig aktualisiert werden und die wiederum sinnvoll auf zuständige Stellen und einzelne Regelungen verweisen.

Weitere Tipps zu Versicherungen, Miete, Steuern und Kredite:

Senkung KSK-Beitrag durch Korrektur der Anmeldung (bei der KSK direkt per Download-Formular)

https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/aenderungsmitteilungen.html

Übliche Lebensversicherungen kann man beitragsfrei stellen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Das Presseversorgungswerk bietet eine zinsneutrale Stundung der Beiträge.

Stundung aller Steuerschulden inkl der Vorauszahlungen muss individuell beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Stundung von Verbraucher-Kredite und Leasingverträge bis 09-2020 (das wird noch vom Gesetzgeber konkretisiert)

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Stundung.pdf;jsessionid=8DFB44D73F873320C4086A858518B116.2_cid289?__blob=publicationFile&v=2

Dies gilt nicht zwingend für alle Verträge, von daher das PDF genau lesen 

Aussetzung von Mieten

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html

Die Liste wird weiterhin aktualisiert.

 

Beitragsbild: © Sabine Pallaske Fotografie

 

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