Kategorie: Rechte Dritter an Bildern/Fotografien/visuellem Content

diese Rechte betreffen neben dem Urheberrecht auch Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Luftfahrtsrecht, Eigentumsrecht, Nutzungsrecht durch Auftraggeber oder beauftragten Verwerter

Foto-Awards: The winner is…. der Auslober

Der Preisgewinn, der scheinbar grosse Wurf kann bei Nutzungsrechten nach hinten losgehen
© Sabine Pallaske Fotografie

Fotowettbewerbe haben ihren eigenen Charme.
Für Fotografen markieren sie neben Einzelausstellungen Highlights des Schaffens, fördern Reputation. Nebenbei können die ausgelobten Preise ein Zubrot in Form von Geld oder Equipmenterneuerung oder – erweiterung sein.

Für die Ausschreibende sind sie Gelddruckmaschinen. Es wird viel Bild/visueller Content für wenig Geld generiert.

Rechtlich gesehen sind Fotoaward „Preisausschreiben“ nach § 661 BGB. Es wird von Veranstalter eine Einreichunsfrist festgelegt, es werden bei mehreren Bewerbungen Personen – die Jury – …

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Kommentieren 13. März 2018

Von oben gesehen – die neue Drohnenverordnung. Konsequenzen für Bildschaffer und Bildnutzner

Seit einem Monat ist die neue Drohnenverordnung (die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten) in Kraft. Infos und nützliche Links für Fotografen und Filmer und Auftraggeber/Bildnutzer

Aufnahmen aus der Luft haben ihre eigene Ästhetik, vermitteln überraschende Sichtweisen und eröffnen oft neue Sichtweisen. Landschaftsaufnahmen, der Blick von oben auf Unternehmensbauten, eigene Produktionsanlagen oder Stadtlandschaften haben einen ganz eigenen Reiz. Die Aufnahmen zum „Sturmtief Xavier“ zeigen das eindeutig. Dem Fotografen Julian Stratenschulte ist ein fast surreales Bild gelungen, die unsere Sehgewohnheiten in Frage stellt.

Was früher nur aus Flugzeugen, Helikoptern, Leichtflugzeugen möglich war, kann heute zum Teil mit Hilfe der „unbemannten Luftfahrtsysteme“, …

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Kommentieren 6. November 2017

Alles nur geklaut: der virtuelle Fotograf Eduardo Martins – wie eine Kunstfigur jahrelang Bildagenturen und Medien täuschte

Es ist kaum zu glauben, aber wahr. Über Jahre hin konnte ein sich selbst erfundener Krisengebiet-Fotograf Medien und Bildagenturen täuschen, indem er Bilder realer Fotografen als seine Werke ausgegeben hat. Wie konnte er das durchziehen? Ein wenig Licht ins Dunkel…

Seine Reputation hat er sich in Social Media erschaffen: Post auf Instagram (bis zur Löschung über 120 000 Follower) und Facebook mit einem Profilbild, das vom Instagram-Account eines britischen Surfers stammt, der in Spanien lebt.

Seinen „Content“ hat er sich mit Bildern anderer Fotografen geschaffen: gespiegelt, leicht verändert sind diese durch die Suchmaschinen gerutscht.

In der vor-digitalen Zeit gab es das auch: Anmaßung von Urheberschaft. Dies war aber recht kostenaufwändig: man musste vom Original eine gute Kopie herstellen lassen, …

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3 Kommentare 13. Oktober 2017

Die etwas andere Bildbeschreibung werden erstellt von Thomas Hobein in unregelmäßigen Abständen zu bildrechtrelevanten Themen. Im Vordergrund stehen außergewöhnliche Bilder professioneller Fotografen und ihre ästhetische Qualität. Gleichzeitig werden mögliche Konflikte mit Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Rechten Dritter dargestellt.

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Kommentieren 13. März 2017

Der Blick von oben oder die neue Drohnenverordnung – bis 100m Höhe jetzt alles klar?

Kennzeichnungspflicht, Sachkenntnachweise, Überflugverbote: Für die Auftraggeber und Ersteller von Luftaufnahmen via unbemannter Fluggeräte gibt es für die Produktionen einiges Neues zu beachten.

Drohnen und Multicoptern haben sich in den letzen Jahren nicht nur als Freizeitgeräte, sondern vor allem als Hilfsmittel für Fotografen und Filmer rasant vermehrt. Die drastische Zunahme dieser UAVs (Unmanned Areal Vehicle) oder UAS (Unmanned Aircraft Systems) hat zu Belästigung, Behinderungen oder in schlimmsten Fällen zu Unfällen mit Sach- oder sogar Personenschäden geführt.

Mit der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sollen Vorschriften vereinheitlicht werden und mit neuen Regelungen der Umgang mit Drohnen zumindest bei den schweren Geräten an Sachkenntnisprüfungen gebunden sein. …

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2 Kommentare 30. Januar 2017

Das Internet stirbt, die Netzfreiheit zerstört, die Meinungsfreiheit liegt am Boden?

Die Entscheidung des LG Hamburg vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) Zur Diskussion in den Medien: kommt runter! Der Beschluss in Ruhe betrachtet

Erst einmal voraus: der Beschluss wurde im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt, d.h. es geht darum, subjektive Rechte wie Unterlassung oder Vergütung bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen, da bis zur Einberaumung und während der Dauer des Hauptsacheverfahrens mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen ist und Ansprüche eventuell verjähren. Volltext des Urteils

Gerade Medienanwälten sollte das Instrument des vorläufigen Rechtsschutz geläufig sein. Trotzdem wird dieser Beschluss von diversen Veröffentlichungen wie ein endgültiges Urteil zu Sache oder als „leider im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erwirkt wurde, …

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Kommentieren 12. Dezember 2016