KI-generierte Bilder in professionellem Kontext – der Nebel lichtet sich

Im Trubel in den letzten Monaten um die Bundestagsneuwahl, die Grundgesetzänderung und anderer auch weltpolitischer Ereignisse ist weitgehend untergegangen, dass ab dem 02.02.2025 die ersten Teile EU AI-Act / die EU KI-VO in Kraft getreten sind. Dazu gehört u.a., dass Unternehmen dafür sorgen müssen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Was hat der EU AI-Act / EU KI-VO nun mit Kreation zu tun?
Bei vielen Kreativen und Agenturen gehören ChatGPT, Midjourney, DELL-E, Leonardo, Canva, Firefly u.a.m. zu den normalen Tools im Arbeitsalltag.
Alle KI-Modelle, die Audio-, Bild- und Textdateien verarbeiten, Bilder, Filme, Sprache, Musik und Texte generieren können, gelten als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artifical Intelligence, GPAI). Hier kommen spätestens ab dem 02.08.2025 Dokumentation- und Transparenzpflichten (EU AI-Act /KI-VO Art.3. 56) auf den Betreiber zu. Nach EU AI-Act /KI-VO Art.3. 4. sind das alle, die solche Tools beruflich einsetzen, auch Sie, wenn Sie oben genannte Werkzeuge im kreativen Alltag benutzen.
KI-Kompetenz heisst nicht nur, perfekt zu Prompten und In- wie Outpaining handwerklich zu beherrschen. Zur Kompetenz gehört auch, den Weg der Entstehung des KI-Werkes zu dokumentieren und die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter zu kennen sowie seine Kunden und die Endbetrachter der Bilder über die KI-Entstehung zu informieren.
Am Beispiel von KI-generierten fotorealistischen Bildern und Videos lässt sich gut zeigen, worauf es ankommt.
Das Versprechen der generativen KI ist für viele Kunden verlockend: Nie wieder teuere Shootings mit Models, hohen Foto-und Modelhonoraren und umständlichen Freigabeerklärungen!
Der Wunschtestimonial wird ohne aufwendiges Casting und nervige Fototermine erstellt, der perfekte Headshot für das Social-Media-Profil ohne Fotograf:in… die Liste ließe sich endlos verlängern.
Die Anbieter der Tools lehnen in ihren Nutzungsbedingungen üblicherweise alle Garantien ab, dass der Output, also Ihre generierten Werke, nicht die Rechte Dritter oder geltendes Recht verstösst. Sie weisen in ihren Community-Regeln, daraufhin, das, was allgemein als Deepfake verstanden wird, zu vermeiden. Nutzer sollen keine Bilder von echten Menschen erstellen oder benutzen, die zu Belästigung, Beschimpfung, Verleumdung verwendet werden könnten.
Gegen geltendes Recht verstoßen? Deepfakes erzeugen? Niemals!
Denkste! Klar, niemand kommt auf die Idee, für seine Kunden Prominente aus Politik, Gesellschaft, Sport oder Showbusiness in Bilder oder Filme zu integrieren, selbstverständlich werden die eingesetzten fiktiven Personen sorgfältig gepromtet und nachbearbeitet. Gewollte Mißinformation ist ganz sicher nicht Ihr Ding.
Aber: nach Art.3 (60) EU AI-Act / KI VO bezeichnet der Ausdruck Deepfake „einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“.
Streng genommen ist also schon das aus verschiedenen (echten) fotografischen Aufnahmen erstellte Profilbild von (realen) Mitarbeitern ein Deepfake. Auch das gepromptete fotorealistische Ersatzmodel fällt darunter, genauso wie die durch KI erzeugte Synchronstimmen für (reale) Speaker / Testimonials.
Sie wissen, was Sie mit KI erstellt haben, kann der Endbetrachter dies aber auch erkennen?
Kennzeichnung ist daher Pflicht – der EU AI-Act / KI-VO ist geltendes Recht in Europa. Die Kennzeichnung muss auch portable und barrierefrei sein, ein einfacher grafischer Hinweis oder ein Mouse-Over reicht nicht aus.
Das müssen Sie mit Ihrem Kunden kommunizieren, genauso wie Sie darauf hinweisen müssen, dass Sie dem Kunden eigentlich keine exklusive Nutzung zusichern können.
Adobe beschreibt das so: Die Ausgabe ist möglicherweise kein Unikat und andere Nutzer von generativen KI-Funktionen können die gleiche oder eine ähnliche Ausgabe erzeugen. Die Ausgabe kann möglicherweise nicht durch Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden.
Wie alle anderen KI-Anbieter auch behält sich Adobe für Firefly ebenfalls vor: Beispielsweise könnten wir Ihre Inputs and Outputs anderen Benutzern öffentlich zugänglich machen und diesen Benutzern ermöglichen, die Inputs and Outputs zum Erstellen eigener Inhalte zu verwenden. Das gilt auch für Arbeiten, die Sie ganz speziell für Ihren Kunden gefertigt haben – eventuell müssen Sie deshalb Exklusiv-Verträge mit Kunden überarbeiten.
Wann ein mit KI-erstelltes visuelles oder audiovisuelle Werk urheberrechtlich geschützt sein könnte, hängt von Ihrem persönlich geleistetem kreativen Anteil ab – gutes Prompten reicht nicht aus, ein hochgeladenes Bild, das Sie selbst erstellt haben und dann mit KI verändern, schon.
Leider gibt es hierzu noch keine gerichtliche Entscheidung, da es dabei aber um „Schöpfungshöhe“ geht, wird es immer eine Einzelfallbetrachtung sein.
Die missbräuchliche Nutzung durch Andere können Sie oder Ihr Kunde beim KI-generiertem Werk weder durch das Urheberrecht noch durch Persönlichkeitsrechte verhindern: es gibt ja keinen Urheber und keine reale Person, die gegen die Nutzung in falschem Kontext oder durch Mitbewerber wehren könnten.
Zur KI-Kompetenz gehört ganz sicher auch, abschätzen zu können, wann Input und Output die Rechte Dritter tangiert. Auch hier gibt es geltendes Recht.
Gehört das Abbild einer realen Person zum Input für die KI-Bearbeitung, muss diese zugestimmt haben. Ist eine Fotografie, eine Grafik oder Illustration Input, müssen die Urheber:innen zugestimmt haben. Erhält eine reale Person in einem Video / Film eine KI-generierte Synchro-Stimme oder ist sie Vorlage in einem KI-generiertem Werk, muss sie zugestimmt haben…
Ganz so einfach ist das mit der generativen KI im professionellen Kontext entgegen der vollmundigen Versprechen der Anbieter also doch nicht. KI-Kompetenz für Kreative ist mehr als gutes Prompten.
Bildquelle Beitragsbild © Sabine Pallaske Fotografie