Pünktlich zum Start des neuen Schuljahrs und der neuen Kita-Jahrgänge wird es wieder zum Aufreger in den Medien: Einschulungsfotos nicht mehr möglich, geschwärzte Gruppenbilder, Erinnerungen nicht mehr erlaubt…

Es ist viel einfacher als man denkt. 

Das Problem sind nicht die Aufnahmen an sich, soweit sie als persönliche private Erinnerung Platz im analogen Fotoalbum oder auf den heimischen Speichern der Familie finden. Das klassische „Sich-Erinnern“, die Dokumentation der Lebensschritte des Nachwuchses für den Familienkreis ist nicht in Frage gestellt, …

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@Sabine Pallaske

„Kostenfrei“ ist natürlich verführerisch, Etats können klein gehalten werden, das freut Kunden ebenso wie den Einkauf. Andererseits bergen solche kostenfreie Bilder Risiken, die im Nebel der AGB und Lizenzbedingungen verborgen sind…

Aktuelles Beispiel: Unsplash.  Die Eigenbeschreibung von Unsplash ist voll des Eigenlobs. „Beautiful, free images gifted by the world’s most generous community of photographers. Better than any royalty free or stock photos.“

Damit ist Unsplash ein Liebling der Kreativen und der Bildredakteure: eine coole Website, …

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Uploadfilter war das Unwort der gesamten Debatte zur Urheberrechtsreform der EU. Diese sind zu Recht umstritten – wer definiert sie, wer kontrolliert die Uploads? Das ist eine technische wie auch politische Frage. Dazu ist sicherlich keine „zeitnahe“ Lösung in Sicht.

Kein Urheber kann mehr darauf verzichten, seine Werke im Internet darzustellen, eine Website zu betreiben. Gleichzeitig findet eine Mehrzahl der erlaubten Nutzungen im Internet statt.

Teil 1: Framing/Hotlinking kam in der ganzen Diskussion überhaupt nicht vor. …

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© Thomas Hobein

Irgendwo zwischen obste und wennste… Von der Grauzone, in der sich fotografierende Journalisten und Blogger bewegen. Datenschutz ist für Fotografie Pressefotografie noch nicht geklärt. Kann das Presseprivileg von Bloggern in Abspruch genommen werden?

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Kosten Bilderklau: Weniger als man denkt, wenn man nicht Profis bestiehlt…

Ein Urteil des BGH zu Urheberrecht und Lizenzanalogie, das zu denken gibt und auch für professionelle Fotografen wichtig ist.

Zwei Färbungen: Ein Urteil des BGH zu Urheberrecht und Lizenzanalogie und seine Folgen

Erste Farbe: Marktteilnehmer – auch wenn es unfreiwillig geschieht

Ein Unternehmen nutzt ein Bild eines sportwagenbegeisterten privaten Facebook-Nutzers, um damit auf seiner Website für sein Unternehmen, seinen Event zu werben. Es geht nicht um das Mini-Bild eines privaten e-bay-Verkäufers.

Das Unternehmen setzt also ein Privatfoto zu werblichen Zwecken ein, ohne das Wissen des Fotografen, …

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